Volltext : Ausführliches Handbuch über den Code Napoleon (3)

Von  der  Ehescheidung  aus  bestimmter  Ursache.  21'
keine  ganz  klare  Ansicht  der  Dinge  zum  Gründe  gelegt
worden  sey.
III.)  Vollziehung  des  die  Ehescheidung  zulassenden
Urtheils.
Da,  wie  oben  (Art.  258)  gezeigt  wurde,  das  Urtheil
nicht  die  Ehe  scheidet,  sondern  nur  den  Ausspruch  der
Scheidung  durch  den  Civilstandsbeamten  auctorisirt,
so  war  es,  zur  vollständigen  Bestimmung  der  Formalitäten, ¬
  erforderlich,  daß  das  Gesetz  auch  die  Art  und
Weise  der  Vollziehung  der  Ehescheidungsurtheile  nicht
mit  Stillschweigen  übergieng  und  insbesondere  war  es
nothwendig,  für  diese  Vollziehung  eine,  in  Ansehung
des  Anfangs  und  des  Endes  genau  bestimmte  Frist  vorzuschreiben, ¬
  um  auf  der  einen  Seite  die  Gefahr  zu  entfernen, =
  daß  Urtheile  dieser  Art  in  Vollzug  gesetzt  werden
möchten,  welche  vielleicht  noch  einer  Abänderung  im
Wege  Rechtens  unterliegen  könnten  und  auf  der  andern
Seite  nicht  die  Gefahr  zu  begründen,  daß  der  für  die
Familienverhältnisse  so  bedeutende;  traurige  Zustand  der
Ungewisheit,  in  welchem  sich  die  durch  das  Urtheil  gewissermaßen ¬
  zwischen  die  Ehe  und  die  Scheidung  gestellten ¬
  Gatten  befinden,  durch  die  Willkühr,  auf  eine,  zu
neuen  sittlichen  Aergernissen  hinführende  Weise,  verlängert ¬
  werden  könne.
            
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