Inhaltsverzeichnis : Bausenwein, Richard: ¬Das österreichische und ungarische Handelsrecht in vergleichender Darstellung

Einleitung.
Begriff  und  Ursprung  des  Handels.  Handelsstand.
§  1.
Handel  ist  jene  Erwerbsthätigkeit,  welche  die  Vermittlung  zwischen
Producenten  und  Consumenten  zum  Zwecke  hat.
Derselbe  befasst  sich  mit  dem  Güter-  und  Wertumlaufe  und  ist  wohl
zu  unterscheiden  von  den  reinen  Veräußerungsgeschäften  der  Producenten,  wie
auch  von  den  Erwerbsgeschäften  der  bloßen  Consumenten.
Ursprünglich  beschränkte  sich  der  Güterumlauf  auf  Tausch,  und  war
das  Streben  desjenigen,  welcher  von  irgend  einem  Gute  mehr  besaß,  als  er
selbst  für  seinen  eigenen  Gebrauch  nöthig  hatte,  dahin  gerichtet,  solche  Leute
ausfindig  zu  machen,  welche  seines  Ueberflusses  bedurften,  und  welche  zugleich
manches  in  Vorrath  hatten  und  ihm  abzugeben  bereit  waren,  womit  ihm
gedient  war.
Der  unmittelbare  Austausch  zwischen  Producenten  und  Consumenten
führte  jedoch  naturgemäß  mit  sich,  dass  einerseits  dem  Producenten  die  Auffindung ¬
  der  Consumenten  für  seine  Producte,  anderseits  dem  Consumenten  die
Nachfrage  nach  den  einzelnen  Gütern  einen  unverhältnismäßigen  Aufwand  an
Zeit,  Mühe  und  Kosten  verursachte.
Dieser  Uebelstand  bewirkte  nun  hauptsächlich,  dass  sich  eine  eigene  Classe
von  Personen  bildete,  welche  die  Erzeugnisse  des  Producenten  an  sich  brachten,
und  sie  dann  den  einzelnen  Consumenten  zu  der  Zeit  und  in  der  Quantität
und  Qualität,  wann  und  wie  diese  sie  benöthigten,  überließen.
Diese  Classe  wurde  der  Handelsstand.
Der  Handel  kann  sich  als  ein  eigentlicher  und  als  ein  uneigentlicher ¬
  darstellen.
Im  Begriffe  des  eigentlichen  Handels  liegt  es:
1.  dass  eine  Anschaffung  von  Waren  erfolgt;
2.  dass  dieselbe  in  der  Absicht  erfolgt,  die  Waren  nicht  zur  Deckung  des
eigenen  Bedarfes  zu  verwenden,  sondern  an  andere  wieder  abzusetzen;
1  Vergleiche  Roscher  III.  Bd.  „Die  Nationalökonomik  des  Handels-  und  Gewerbefleißes"
Bausenwein,  Handelsrecht.
            
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