§. 21. Concurrirende Rechtsquellen.
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selbst betreffende Gründe den Anstoß gegeben, in Frankreich ¬
sind dazu noch besondere politische Veranlassungen ¬
gekommen: theils die durch die Revolution bewirkte
Erschütterung so vieler Rechtsverhältnisse, theils das Bedürfniß, ¬
die provinziellen Verschiedenheiten auch von dieser
Seite in Vergessenheit zu bringen. Die inneren, bey allen
diesen Gesetzbüchern wirksamen Gründe waren dieselben,
wodurch auch schon vorher eine große Zahl einzelner Gesetze ¬
in vielen Ländern veranlaßt worden waren: man
wollte die Schwierigkeiten beseitigen, welche theils durch
den Conflict der Römischen und Germanischen Rechtsinstitute, ¬
theils durch die unbeholfene Theorie und die oft
schwankende Praxis der letzten Jahrhunderte (§19. 20
entstanden waren. Diese Zwecke konnten wahrhaft nur dann
erreicht werden, wenn eine Reinigung der Rechtswissenschaft
von diesen Mängeln durch eine eindringende kritische Erforschung ¬
vorherging: da aber diese fehlte, und also die
Abfassung der Gesetzbücher unter dem Einfluß desselben
mangelhaften Zustandes der Rechtswissenschaft unternommen ¬
wurde, dem man abhelfen wollte, so konnte die Verbesserung ¬
nur eine äußerliche, zufällige und beschränkte
seyn, während die innere und wesentliche Mangelhaftigkeit ¬
fixirt, und dadurch für die Zukunft die Reinigung
durch die innere Kraft der Wissenschaft verhindert, oder
wenigstens sehr erschwert wurde.
Der große Unterschied dieser Gesetzbücher von allen
bisherigen einzelnen Gesetzen liegt in ihrer umfassenden