Full text : System des heutigen römischen Rechts (1)

§.  21.  Concurrirende  Rechtsquellen.
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selbst  betreffende  Gründe  den  Anstoß  gegeben,  in  Frankreich ¬
  sind  dazu  noch  besondere  politische  Veranlassungen ¬
  gekommen:  theils  die  durch  die  Revolution  bewirkte
Erschütterung  so  vieler  Rechtsverhältnisse,  theils  das  Bedürfniß, ¬
  die  provinziellen  Verschiedenheiten  auch  von  dieser
Seite  in  Vergessenheit  zu  bringen.  Die  inneren,  bey  allen
diesen  Gesetzbüchern  wirksamen  Gründe  waren  dieselben,
wodurch  auch  schon  vorher  eine  große  Zahl  einzelner  Gesetze ¬
  in  vielen  Ländern  veranlaßt  worden  waren:  man
wollte  die  Schwierigkeiten  beseitigen,  welche  theils  durch
den  Conflict  der  Römischen  und  Germanischen  Rechtsinstitute, ¬
  theils  durch  die  unbeholfene  Theorie  und  die  oft
schwankende  Praxis  der  letzten  Jahrhunderte  (§19.  20
entstanden  waren.  Diese  Zwecke  konnten  wahrhaft  nur  dann
erreicht  werden,  wenn  eine  Reinigung  der  Rechtswissenschaft
von  diesen  Mängeln  durch  eine  eindringende  kritische  Erforschung ¬
  vorherging:  da  aber  diese  fehlte,  und  also  die
Abfassung  der  Gesetzbücher  unter  dem  Einfluß  desselben
mangelhaften  Zustandes  der  Rechtswissenschaft  unternommen ¬
  wurde,  dem  man  abhelfen  wollte,  so  konnte  die  Verbesserung ¬
  nur  eine  äußerliche,  zufällige  und  beschränkte
seyn,  während  die  innere  und  wesentliche  Mangelhaftigkeit ¬
  fixirt,  und  dadurch  für  die  Zukunft  die  Reinigung
durch  die  innere  Kraft  der  Wissenschaft  verhindert,  oder
wenigstens  sehr  erschwert  wurde.
Der  große  Unterschied  dieser  Gesetzbücher  von  allen
bisherigen  einzelnen  Gesetzen  liegt  in  ihrer  umfassenden
            
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