Volltext : Sammlungen zu den deutschen Land- und Stadtrechten (Th. 1 (1772))

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in  der  Ober=Lausitz.
Jndessen  hatten  Jhro  Churfürstl.  Durchl.  zu  Sachsen  gnädigst  anbefohlen,
daß  die  Räthe  der  Sechs=Städte  hiesigen  Marggraffthums  Ober=Lausitz  ihre
revidirte  Statuta  und  Willkühren  zur  gnädigsten  Ratification  unterthänigst  einsenden -
  sollten:  solche  eingesendete  Statuta  remittirten  Jhro  Durchl.  an  Dero  bestallte -
  Räthe,  respective  Landes=Hauptmann  und  Ober=Amts=Verwalter
des  Marggraffthums  Ober=Lausitz,  mit  gnädigsten  Rescript  d.  a.  1678.
Daß  sie  berührte  Statuta  mit  Fleiß  durchsehen,  und  verlesen,  auch  daferne
bey  einem  oder  dem  andern  ein  erhebliches  Bedencken  vorfallen  würde,
solches  aufmercken,  und  Dero  unmaßgebliches  Gütachten  darüber  gehorsamst -
  erstatten  moͤchten.
Vorhero  aber  hatten  Jhro  Churfl.  Durchl.  schon  von  15.  Sept.  1677.  ihnen  gnädigst -
  anbefohlen,
Daß  bey  erfolgender  Revision  sothaner  Statuten  die  Commun  ein  und  andern -
  Orts  darüber  vernommen  werden  sollte.
Weil  nun  unter  andern  auch  Zweiffel  vorfiel,  und  bey  dem  Projeck  nicht  zu  befinden -
  war,  daß  E.  E.  Rath  zu  Zittau  vor  Einsendung  der  revidirten  Statuien
die  Bürgerschaft  darüber  vernommen  hätte,  als  befanden  hochverordnete  Herren
Commissari  der  Nothdurfft  zu  seyn,  daß  annoch  vor  Erstattung  ihres  erforderten -
  Berichts  und  Gutächtens,  diesem  ergangenen  gnädigsten  Rescripte  ein  gehorsames -
  Gnüge  geschehen  möchte,  so  wurden  der  sämtlichen  Bürgerschaft  zu
Zittau  sothane  Statuta,  in  Abschrifft  communiciret,  mit  der  Commissarischen
Verordnung,  Sigl.  Budißin,  den  13.  Decembr.  1678.
Daß  sämtliche  Bürger,  vermittelst  eines  Ausschusses  aus  der  Bürgerschafft, -
  solche  förderlichsten  mit  Fleiß  durchgehen,  und  im  Fall  ihr  etwas
erhebliches  in  einem,  oder  dem  andern  zu  erinnern,  solches  binnen  einer
Sächß.  Frist  a  dato  mit  geziemender  Bescheidenheit  an  Herren  Commissarios -
  berichten  sollten.
Kaum  war  dieses  den  21  Dec.  1678.  præsentiret,  so  meldeten  sich  die  damahlige
Deputirten  aus  dem  Brau=Urbario,  im  Nahmen  der  Bürgerschafft,  und  hielten -
  um  Convocation  der  Commun  an,  suchten  solches  auch  s.  d.  den  23  Dec.  per
Memoriale.
Daß
Max-Planck-Institut  für
            
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