Inhaltsverzeichnis : Grundsätze des bambergischen Landrechts (Theil 2, Abt. 1)

——  XXXVII  —
IV.  Klasse.
1.  Diejenigen,  welche  ihre  Befriedigung  gänzlich
erhalten.
a)  die  Regreßkläger
§.  1617.
6)  die  verzehrten  Depositen  |
2.  Diejenigen,  welche  nur  antheilweise  befriediget
werden.
a)  Pupillen
3)  Gemeinheiten
7)  unverzinsliche  Anlehen
9)  protocollirte  Forderungen
§.  1618.
*)  Alimente
5)  Arztlohn
2)  Gerichts  =  und  Advoka=  |
tengebühren
Erläuterung  des  Commentars.  §.  1619.
Y.  Klasse.
Chirographarische  Gläubiger  §.  1620.
C.  Forderungen,  welche  erst  nach  Befriedigung  aller  Gläubiger =
  berichtiget  werden.
1.  Die  christliche  Ehefrau,  die  mit  dem  |
§.  1621.
Beweise  der  Jllaten  nicht  aufkom=  men =
  kann.
2.  Das
            
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