Full text : Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 22 = N.F. Bd. 3 (1880))

10. Zur Literatur des Civilrechts

10.1. Strohal, Dr. Emil, Professor in Graz, Transmission pendente conditione. Eine Untersuchung aus dem österreich. Erbrechte. Graz 1879

vni.
Zur Literatur des Eivilrechts.
1) Strohal, vr. Emil, Professor in Graz, Transmission pendente
conditione. Eine Untersuchung aus dem österr. Erbrechte. Graz 1879.
Der bereits sehr vortheilhaft bekannte Verfasser bietet in der,
in der Ueberschrift genannten, Arbeit mehr als der Titel besagt.
Nmnentlich sind seine Untersuchungen auch für das röm. Recht von
großem Interesse, da dem letztem eine sehr eingehende Berücksichtig-
ung, freilich in einer von der sonstigen Gepflogenheit österreichischer
Juristen abweichenden Art zu Theil wird. Der Ausdmck conditio
ist nämlich im weitern auch die conditio juris umfassenden Sinne
genommen. Daher behandelt der Verfasser und zwar zum weitaus
überwiegendsten Theil die Frage nach der Zulässigkeit der Trans-
mission in Fällen, in denen von einer conditio im eigentlichen
Sinne nicht gesprochen werden kann. Für die Transmission pen-
dente conditione in dem vom Verfasser damit verbundenen Sinne
werden Rechtssätze aufgestellt, die in vollständigem Gegensätze zu
^er bisherigen österr. Doktrin stehen. Es frägt' sich freilich, wie
weit sie annehmbar sind. — In einem „Vorfragen" überschriebenen
Abschnitte wird nun zuerst die Frage, ob dem Legatar der Anspmch
Ms dem Vermächtnisse ohne Wissen und Willen, jedoch unter der
conditio juris der Nichtausschlagung erworben, oder ob, wie beim
^rbschaftserwerbe, ein positives Erlverbenwollen Seitens des Be-
dachten gefordert wird (Unger) behandelt. Ist auch, unseres Er-
achtens, die erstere, vom Vers, in Uebereinstimmung mit Stubenrauch,

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