178
4. Eine Forderung aus einem zweiseitigen Vertrage kann zwar cedirt werden,
deswegen bleibt aber der Cedent gleichwohl Schuldner seines Mitcontrahenten; es kann
wohl sein Cessionar für ihn erfüllen, verpflichtet aber ist er selbst (Handelsger. Zürich,
Handelsr. Entsch. Bd. VI, p. 324, Erw. 2 - Trib. 1887, p. 765).
Art. 78.
Der Gläubiger braucht sich eine Theilzahlung nicht gefallen zu lassen,
wenn die gesammte Schuld liquid und fällig ist.
Will der Gläubiger eine Theilzahlung annehmen, so kann der Schuldner
die Zahlung des von ihm anerkannten Theiles der Schuld nicht verweigern.
E' Art. 121. — E2 Art. 116. — Es Art. 116 (82) (90). — E' Art. 86.
Vo. II, p. 67.
Bünden § 330. — Tessin
Code Nap. 1244. —
Zürich (alt) § 984.
Sachs. § 695.
Art. 625. — Wallis 1126. — Orstr. § 1415. —
Dresd. Art. 239.
Jacottet, manuel p. 68. — Haberstich, Handb. Bd. I, p. 258.
Semaine 1890, p. 390.
1. Beispiel: A schuldet dem B auf 1. Mai 5000 Fr. nebst einem Jahreszins
zu 5 %. Er kommt am 1. Mai zu B mit dem Kapital, hat aber den Zins nicht bei
sich und will denselben später nachbringen; da kann B die Annahme des Kapitals
verweigern und erklären, daß er nur Alles zusammen, Kapital und Zins, annehme;
er kommt dadurch nicht in Verzug der Annahme. Ebenso verhält es sich, wenn A
statt der 5000 Fr. nur 4000 Fr. auf Abschlag bringen will, B muß sie nicht, auch
nicht vorläufig, annehmen.
Ebensowenig muß der Creditor, wenn mehrere Zinsen seines Kapitaks ausstehen,
einen derselben allein abnehmen, z. B. den letzten, den der Schuldner zahlen will,
um einer Erhöhung des Zinsfußes desselben zu entgehen.
Wenn aber A behauptet, daß die Schuld nur noch 4000 Fr. betrage, und diese
4000 Fr. bezahlen will, die übrigen 1000 Fr. nicht liquid sind, muß dann B die
4000 Fr. annehmen? Das scheint wirklich aus dem Artikel geschlossen werden zu
müssen. Will der Gläubiger die 4000 Fr. annehmen, vorbehältlich der Frage, ob noch
weitere 1000 Fr. geschuldet werden oder nicht, so kann jedenfalls B die Zahlung nicht
verweigern, und nicht sagen, daß er die 4000 Fr. nur gegen vollständige Quittung
zahlen wolle.
2. Das französische Gesetz gibt ausnahmsweise dem Richter das Recht, einem
bedrängten Schuldner Ratazahlungen zu bewilligen. So kann nach dem Bundesgesetz
über Schuldbetreibung und Concurs Art. 123 der Betreibungsbeamte vier Monatsraten ¬
für die Zahlung einer Schuld bewilligen.
3. Der Artikel ist eine Anwendung des Grundsatzes, daß der Schuldner die
schuldige Leistung so zu machen hat, wie sie versprochen ist. Der Gläubiger braucht
sich auch nicht statt dieser Leistung die Zahlung ihres Werthes gefallen zu lassen, so
lange jene vom Schuldner in Natur erzwungen werden kann.
4. Ausgenommen von diesem Artikel ist die Zahlung eines Wechsels Art. 757.
Eine fernere Ausnahme bilden die Art. 255 und 256.