§ 89. Die formelle Art der Erfolgsregulierung.
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Das alte Bilanzkonto schliesst ab mit:
Bilanzkonto
andere
300
An Kassakonto
Per Kreditoren
200
Per Mietzinsschuld
(vorausempfangene ¬
Miete
100
Das Abschlusskonto des neuen Jahres lautet:
Bilanzkonto
300
An Kassakonto
Per Kreditoren.
200
Reingewinn (per Gewinn- und
Verlustkonto).
100.
4. a) Der formelle Weg der Überführung der vorausempfangenen 100
auf die neue Rechnung ist, wie unter Ziff. 2 gezeigt, ein doppelter. In das
Mietekonto wird ein Schuldposten von 100 eingesetzt und dieser unmittelbar
oder mittelbar als Passivum auf Bilanzkonto überführt.
b) Mittelbar geschieht es durch Einfügung eines besonderen Überführungskontos, ¬
auf welchem alle überzutragenden Werte von den verschiedenen Einzelkonti ¬
gesammelt werden, das aber nur bis zu Bilanzkonto führt, d. h. mit
Bilanzkonto sich auflöst. Die Rückbuchung des Passivums auf das neue Mietekonto ¬
erfolgt in beiden Fällen unmittelbar von Bilanzkonto aus.
5. Zutreffend ist die für beide Arten dieser Buchungen übliche Bezeichnung ¬
transitorische Buchungen, Überträge (conti à nuovo). Sie sind in der
Tat Buchungen, welche den Übergang von Werten auf die neue Rechnung
vermitteln. Im ersteren Falle liegen nur transitorische Einzelposten, im zweiten
Falle ein vollständiges transitorisches Konto vor. Die letztere Form ist die
umständlichere und daher in neuerer Zeit mehr und mehr der ersteren gewichen ¬
*) 2)
6. a) Der Name transitorische Buchungen ist übrigens auch für die beiden
schon abgehandelten Fälle des noch nicht eingegangenen und noch nicht bezuhlten ¬
Mietzinses in Gebrauch, aber, wie keiner Ausführung bedarf, hier nicht
recht angebracht; denn sie führen Vermögensmehrungen oder Minderungen
nicht über, sondern zurück. Es werden Vermögensmehrungen und Minderungen,
welche erst im nächsten Jahre eintreten, rechnerisch in das ablaufende Jahr
vorgezogen, dem neuen vorweggenommen. Passender ist hierfür daher der andere
ür sie in Übung stehende Ausdruck Antizipationsposten.
b) Andererseits ist dieser letztere Ausdruck auch für die hier zur Erörferung ¬
stehenden Fälle des vorausempfangenen bezw. vorausbezahlten
Mietzinses im Schwange*2). Allein es versteht sich von selbst, dass der Name
Antizipation hier etwas anderes bedeutet. In den ersten beiden Fällen bedeutet
er ein buchmässiges Vorwegnehmen erst im nächsten Betriebsjahre ein- bezw.
ausgehender Gelder. Hier bedeutet er ein Verrechnen vorweg eingenommener
bezw. ausgegebener Gelder. Dort handelt es sich um rechnerische, hier um
materielle, effektive Vorwegnahme.
7. a) Wir haben die beiden vorher erörterten Buchungen als Fälle der
Erfolgsregulierung, als aktive und passive Erfolgregulierungsposten oder Konten
bezeichnet. Unter die gleiche Rubrik ist auch der zur Behandlung stehende
*) Vgl. Reisch I 127.
*) Vgl. Reisch II 7, 15, 55f., 67 f., 80f.