II. Das Muster als Raumform. § 5.
45
Form als solche soll uns ergötzen, nicht etwa eine Idee, die
in der Form verkörpert wird und die wir darum aus der
Form herausholen. Die Verkörperung irgend einer Idee ist
Kunstwerk, nicht Gebrauchsmuster, ohne Rücksicht darauf,
ob das Bild für die Einzeldarstellung oder für die Massendarstellung -
bestimmt, ohne Rücksicht darauf, ob das Bild als
Hauptgegenstand oder nur als Zierwerk für eine Gebrauchssache -
gedacht ist
2. es ist auch nicht eine Naturkräfteidee, welche sich lediglich ¬
der Form bedient, damit eine oder mehrere Naturkräfte
eine bestimmte Richtung einnehmen und auf solche Weise
zu einem vorausgedachten Ergebnisse führen.
Mithin kommt die Form als reine Form in Betracht 2)
das hängt damit zusammen: auch die Form hat sowohl in
der Aesthetik, als auch in der Technik ihre Bedeutung; in
der Aesthetik, weil schon die Linien- und Körperbildungen,
abgesehen von der darin enthaltenen Idee, teils durch die
mathematische Gesetzmäßigkeit ihrer Entwicklung, teils durch
ihre gegenseitigen Verhältnisse ästhetisch wirken; in der Technik, ¬
weil schon die Form an sich, wegen ihrer Beziehung
zur allgemeinen Schwerkraft, wegen ihrer Beziehung zu den
Händen, die sie anfassen, und zu sonstigen benachbarten
Gegenständen für den menschlichen Gebrauch bedeutsam werden ¬
kann.
Ich habe darum folgende gesetzliche Fassung vorgeschlagen:
„Muster im Sinne dieses Gesetzes ist eine Formgestaltung,
welche dem Schönheitswerte oder dem Gebrauchswerte von
’) So auch Seinetrib. 26. Dezember 1887, Propr. ind. VIII, p. 10;
Appellhof Turin 20. Juli 1894, Rivista delle privative I, p. 120. Allerdings ¬
ist die französische Rechtsprechung hier wenig geklärt (vgl.
Appellhof Poitiers 31. Dezember 1890, Propr. ind. VIII, p. 47 und Kass.
Hof 14. Mai 1891, IX, p. 9, sodann die zahlreichen ib. IX, p. 9 angeführten -
Entscheidungen), am wenigsten seit dem französischen Gesetz
von 1902. Vgl. oben S. 14.
2) Vgl. meine Abh. in Z. f. gew. Rechtssch. III, S. 114.