Objekt : Kohler, Josef: Musterrecht

II.  Das  Muster  als  Raumform.  §  5.
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Form  als  solche  soll  uns  ergötzen,  nicht  etwa  eine  Idee,  die
in  der  Form  verkörpert  wird  und  die  wir  darum  aus  der
Form  herausholen.  Die  Verkörperung  irgend  einer  Idee  ist
Kunstwerk,  nicht  Gebrauchsmuster,  ohne  Rücksicht  darauf,
ob  das  Bild  für  die  Einzeldarstellung  oder  für  die  Massendarstellung -
  bestimmt,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  das  Bild  als
Hauptgegenstand  oder  nur  als  Zierwerk  für  eine  Gebrauchssache -
  gedacht  ist
2.  es  ist  auch  nicht  eine  Naturkräfteidee,  welche  sich  lediglich ¬
  der  Form  bedient,  damit  eine  oder  mehrere  Naturkräfte
eine  bestimmte  Richtung  einnehmen  und  auf  solche  Weise
zu  einem  vorausgedachten  Ergebnisse  führen.
Mithin  kommt  die  Form  als  reine  Form  in  Betracht  2)
das  hängt  damit  zusammen:  auch  die  Form  hat  sowohl  in
der  Aesthetik,  als  auch  in  der  Technik  ihre  Bedeutung;  in
der  Aesthetik,  weil  schon  die  Linien-  und  Körperbildungen,
abgesehen  von  der  darin  enthaltenen  Idee,  teils  durch  die
mathematische  Gesetzmäßigkeit  ihrer  Entwicklung,  teils  durch
ihre  gegenseitigen  Verhältnisse  ästhetisch  wirken;  in  der  Technik, ¬
  weil  schon  die  Form  an  sich,  wegen  ihrer  Beziehung
zur  allgemeinen  Schwerkraft,  wegen  ihrer  Beziehung  zu  den
Händen,  die  sie  anfassen,  und  zu  sonstigen  benachbarten
Gegenständen  für  den  menschlichen  Gebrauch  bedeutsam  werden ¬
  kann.
Ich  habe  darum  folgende  gesetzliche  Fassung  vorgeschlagen:
„Muster  im  Sinne  dieses  Gesetzes  ist  eine  Formgestaltung,
welche  dem  Schönheitswerte  oder  dem  Gebrauchswerte  von
’)  So  auch  Seinetrib.  26.  Dezember  1887,  Propr.  ind.  VIII,  p.  10;
Appellhof  Turin  20.  Juli  1894,  Rivista  delle  privative  I,  p.  120.  Allerdings ¬
  ist  die  französische  Rechtsprechung  hier  wenig  geklärt  (vgl.
Appellhof  Poitiers  31.  Dezember  1890,  Propr.  ind.  VIII,  p.  47  und  Kass.
Hof  14.  Mai  1891,  IX,  p.  9,  sodann  die  zahlreichen  ib.  IX,  p.  9  angeführten -
  Entscheidungen),  am  wenigsten  seit  dem  französischen  Gesetz
von  1902.  Vgl.  oben  S.  14.
2)  Vgl.  meine  Abh.  in  Z.  f.  gew.  Rechtssch.  III,  S.  114.
            
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