Full text : Sturm, August: ¬Das negotium utiliter gestum

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einem  Schluß  auf  die  vermuthliche  Handlungsweise  des
Herrn  zu  zwingen  vermag.
Umfaßt  die  subjective  necessitas,  utilitas  und
voluptas  auf  Seiten  des  Herrn,  so  weit  dieselben
aus  den  äußeren  Umständen  erkennbar  sind.
Gibt  unter  allen  Umständen  eine  von  vorn  herein
gültige  actio  n.  g.  contraria.
H)  Objective  necessitas  im  weiteren  Sinne:
Zwingende  Macht  der  äußeren  Umstände  auf  das  menschliche ¬
  Schlußvermögen  und  die  menschliche  Handlungsweise
nach  allgemeinen,  aus  der  Erfahrung  geschöpften  Durch
schnittsregeln.
Kann  mit  der  objectiven  necessitas  sub  I  übereinstimmen. ¬

III)  Subjective  necessitas:
Zwingende  Macht  der  äußeren  Umstände  auf  den  Willen
und  die  Handlungsweise  des  Individuums.
A)  auf  Seiten  des  gestors:
Ohne  jede  Bedeutung.
B)  auf  Seiten  des  dominus:
Nur  soweit  von  Bedeutung,  als  äußere  erkennbare ¬
  Umstände  Dritte  auf  sie  schließen  lassen.
Es  ist  hier  nochmals  hervorzuheben,  daß  über  das  Vorhandensein ¬
  der  necessitas  ad  I,  also  über  die  Billigkeit
der  Schlußfolgerung,  der  gesunde  Sinn  und  das
freie  Ermessen  des  Richters  zu  entscheiden  hat.
§  7.
Die  Wechselbeziehung  zwischen  dem  negotium  utiliter  gestum
und  dem  Grundprincip  der  negotiorum  gestio.
Das  in  der  1.  1  D.  h.  t.  ausgesprochene  Grundprincip
der  negotiorum  gestio  ist  der  große  Nutzen,  das  Interesse
aller  Geschäftsherren  daran,  daß  sich  Jemand  ihrer  Geschäfte
            
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