fullscreen : ¬Der mecklenburgische Civil-Proceß (2)

§  196.  Concursmäß.  Einleit.  Allgemeines.
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§  196.
VII.  Allgemeine  Bemerkungen.
Einige  Vorschriften  sind  so  allgemein,  daß  sie  in  jedem
Theile  des  concursmäßigen  Verfahrens  zur  Beachtung  kommen.
Dahin  gehören  außer  den  oben  §  186  schon  angegebenen  folgende:
1)  Der  Schuldner  muß  allemal  persönlich  erscheinen,  und
darf  sich  eines  Beistandes  bedienen.  Ein  Bevollmächtigter  wird
statt  des  Schuldners  nur  zugelassen,  wenn  der  Letztere  eine  erhebliche ¬
  Behinderung  nachgewiesen  und  jenen  sowohl  mit  SpecialVollmacht ¬
  als  auch  mit  genügender  Instruction  versehen  hat.
Abkündigungen  werden  nur  beachtet,  wenn  nachgewiesen
wird,  daß  das  eingetretene  Hinderniß  selbst  einer  Beauftragung
und  Instruction  entgegengestanden!).
2)  Wenn  der  Schuldner  in  den  Terminen  die  erforderlichen
Nachweisungen  oder  Erklärungen  verweigert,  so  wird  er  als  nicht
erschienen  betrachtet,  mithin  der  ladungsmäßige  Nachtheil  gegen
ihn  vollstreckt2).  Daß  es  an  einer  wiederholten  Aufforderung
unter  Erinnerung  an  diese  Bestimmung  nicht  fehlen  wird,  ist
vorausgesetzt.
3)  In  jedem  Vergleichs=Termine  kann  der  ganze  anwendliche ¬
  Inhalt  der  Constitution,  so  wie  jedes  andere  gesetzlich  nicht
ausgeschlossene  Verfahren,  namentlich  die  Concurs=Eröffnung,  verwillkürt ¬
  werden
Sind  übrigens  gleich  gesammte  Vorschriften  der  Constitution
allemal  unabweichlich  zu  befolgen,  so  hat  sie  doch  nur  Grundzüge ¬
  und  einzelne  Anhaltpunkte  zu  thunlicher  Beschleunigung
und  Abwendung  von  Verschleppungen  geben  wollen,  ohne  das
*)  Angef.  V.  §  9  lit.  b.  Vergl.  §  3  lit.  e.  der  V.  v.  31.  März  1812.
2)  §  9  cit.  lit.  e.  Vergl.  das  Reser.  v.  26.  Sept.  1812  bei  Raabe
II.  S.  433.
3)  §  9  cit.  lit.  d.  Also  nicht  blos  ein  Verfahren  aus  §  5  oder  §  6,
sondern  auch  die  Anwendung  des  §  8  lit.  c.  ff.  und  die  öffentliche  Bekanntmachung. ¬

            
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