Objekt : Vogelsang, Carl von: Zins und Wucher

62  behaupteten -
  endlich  in  Holland  die  Erlaubniß  der  Geldzinsen ¬
  und  verglichen  dieselben  mit  denen  in  Italien  gewöhnlichen
Leihungshäusern,  montibus  pietatis,  welche  von  den  Päpsten  selbst
privilegirt  sind.  Nikolaus  Broedersen,  Kanonikus  des  Domkapitels -
  zu  Utrecht,  gab  zu  diesem  Ende  seinen  großen  Folianten ¬
  zu  Delft  im  Jahre  1743  heraus,  de  usuris  licitis
illicitisque.  Das  Werk  »De  usurise  erschien  daher  nicht  im
Jahre  1664,  wie  Herr  Prof.  Funk
7)  berichtet.  Wir  können  dem
Hrn.  Professor  in  Tübingen  auch  nicht  beistimmen,  wenn  er  behäuptet  63)
der  Dominikaner  P.  Concina  habe  die  Genesis  des  Streites  über  die
Erlaubtheit  der  usura  moderata  in  seinem  Commentar  zur  Encyclica
Benedikt's  XIV.  in  ein  völlig  falsches  Licht  gestellt,  indem  er  den
69)
Ursprung  desselben  von  Holland  importirt  werden  lasse.
Diese
Auffassung
des  Hrn.  Professors  ist  unrichtig  und  steht  im  Widerspruch
mit  der  Geschichte.  Broedersen  selbst")  bekennt  sich  als  Verfasser  des
im  Jahre  1728  anonym  erschienenen:  „Kurzen  Traktates  über
den  von  beiden  Seiten  kündbaren  Rentenkauf",  den  er
als  völlig  wucherfrei  erklärte.  Diese  Schrift  wurde  von  jansenistischer
Seite  im  Jahre  1730  widerlegt  und  hiebei  „das  Dogma  der  Kirche
71)
über  den  Wucher  auseinandergesetzt  und  vertheidigt".
Der  berühmte ¬
  Petrus  Ballerini  schildert  in  seinem  Werke  über  die  usura"2)
die  Entstehung  der  von  einigen  schismatischen  Jansenisten  in  Holland
heraufbeschworenen  Kontroverse,  und  beruft  sich  dabei  auf  eine  im
Jahre  1728  in  Paris  erschienene  Denkschrift"s)
worin  der  ganze
Hergang  erzählt  wird.  Ballerini  hatte  seine  sechs  Bücher  über  den
Wucher  1743  bereits  druckfertig,  als  ihm  das  Werk  Broedersen's  über
die  erlaubten  und  unerlaubten  Zinsen  zukam"*),  weßhalb  er  zur  Vertheidigung ¬
  seiner  sechs  Bücher  noch  ein  siebentes,  gegen  Broedersen,  ver75) ¬

faßte.
Ein  Blick  in  den  Folianten  »De  usurise  genügt,  um  sich  von
der  Richtigkeit  der  geschichtlichen  Darstellung  des  P.  Concina  zu  überzeugen. ¬
  Da  Broedersen,  wie  Hr.  Prof.  Funk  sagt"*),  „der  eifrigste
Vertheidiger  des  Rentenkaufes  gewesen  ist",
so  müssen  wir  kurz  erwähnen, ¬
  daß  es  sich  hiebei  nicht  um  jenen  Rentenkauf  gehandelt  hat,
8*)  Zins  und  Wucher.  S.  178.
88)  Theol.  Quartalschrift.  Tübingen  1879.  S.  52.
5)  Concina.  Com.  in  encycl.  Bened.  XIV.  p.  6.
70)  De  usuris  1.  1.  p.  1.  c.  7.
7)  Ballerini,  De  jure  div.  et  naturali  circa  usuram.  Bononiae  1747.
t.  1.
praef.  p.  41.
72)  1.  c.  praef.  p.  36—43.
*3)  Mémoire  sur  l'état  present  des  Réfugiéz  François  en  Hollande
au  sujet  de  la  religion.  Paris  1728.  Ballerini  l.  c.  praef.  p.  36.
74)  Ballerini  1.  c.  praef.  p.  46.
75)  Vindiciae  juris  div.,  ac  naturalis  circa  usuram.  t.  2.  Bononiae  1747.
7e)  Gesch.  d.  kirchl.  Zinsverb.  S.  55.
            
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