Objekt : Aal, Arthur: ¬Das preußische Rentengut

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nur  möglichst  bald  selbständig  zu  werden,  auch  dem  Umstande
beizumessen,  dass  sie  in  ihren  Berechnungen  immer  nur  an
die  jährlich  zu  zahlende  Rentensumme,  einen  relativ  kleinen
Betrag,  denken,  nicht  aber  den  Kapitalwert  der  Rente  ins  Auge
fassen.
Allein  da  die  hohen  Preise  durch  den  Fleiss  der  Ansiedler, ¬
  die  Intensität  ihrer  Wirtschaft  und  durch  ihre  Anspruchslosigkeit ¬
  zum  grossen  Teil  wieder  aufgewogen  werden,  stellt
sich  das  Gesamtresultat  trotzdem  nicht  zu  ungünstig,  wenn  es
auch  bedeutend  hinter  dem  der  Ansiedelungskommission  zurückbleibt ¬
  und  wenn  auch  ein  Steigen  der  gestundeten  Renten
zu  beobachten  ist.  Bis  1.  Januar  1896  waren  29  Rentengüter,
=  %  %  der  Gesamtzahl,  zur  Zwangsversteigerung  gestellt;
17  standen  unter  Sequestration  *).  Am  1.  Dezember  1895  war
von  4521  Besitzern  ein  Rentenbetrag  von  1  105  627  Mark  zu
entrichten;  hievon  mussten  25  651  Mark,  =  2  %  der  Gesamtsumme, -
  gestundet  werden*  2).  Von  7838  Rentengütern  war
am  1.  Dezember  1899  zu  zahlen  eine  jährliche  Rente  von
2050  696  Mark,  hievon  waren  89  727  Mark,  =  3,9%  der  Gesamtsumme, -
  gestundet  3).
Weit  bedenklicher  als  diese  4  %  der  Gesamtsumme,  welche
die  Rentenbank  stunden  musste,  erscheint  eine  psychologische
Folge  der  doch  zweifellos  wohlthätigen  Abtragung  des  Rentengutskaufpreises ¬
  durch  60  ½  jährige  Amortisation.  Wenn  man  die
interessanten  Antworten  liest,  welche  der  Franzose  Louis  Quesnel,
dem  die  Bauern  wohl  ohne  Hinterhalt  die  Wahrheit  sagten,
da  sie  weder  Vorteile  noch  Nachteile  von  ihm  zu  erwarten
’)  Graf  Schlieben  allerdings  hält  die  Zahl  von  1%  bankrotten
Rentengütern  bereits  nach  2  Jahren  für  sehr  bedenklich  und  eines  der
grössten  Armutszeugnisse,  das  der  Kommission  ausgestellt  werden  konnte
(im  preussischen  Herrenhause  am  28.  Februar  1896,  Stenogr.  Berichte  des
H.-H.  S.  90).  Ebenso  urteilte  im  Jahre  1895  Dr.  Gerlach,  vgl.  den
Abdruck  der  Verhandlungen  bei  Chüden  a.  a.  O.  S.  94.
2)  Vgl.  Mitteilung  des  Landwirtschaftsministers  v.  Hammerstein
im  preussischen  Abgeordnetenhaus  am  23.  März  1896  (Stenogr.  Berichte
des  Abg.-Hauses  S.  1567).
3)  Vgl.  Mitteilung  des  Finanzministers  v.  Miquel  am  21.  März
1900  im  preussischen  Abgeordnetenhaus  (Stenogr.  Berichte  des  Abg.
Hauses  S.  3407).
            
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