Volltext : Stein, Albert Heinrich: Handbuch des württemb. Erbrechtes

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II.  2.  Von  der  gesetzlichen  Erbfolge.
8
2
W
8
Die  Verlassenschaft  des  A.  wird  unter  die  fünf  Enkel  vollbürtiger ¬
  Geschwister  B.,  C.,  D.,  E.,  F.,  und  die  Halbgeschwister
G.,  H.  in  7  gleiche  Theile  vertheilt  (§  31,  a.)
2  —
1
*
G
C
B(C((E
Die  Verlassenschaft  des  A.  wird  in  sechs  gleiche  Theile  vertheilt ¬
  (§  31,  h.).
18
21
D(2G
*
D(
R(C
An  der  Verlassenschaft  des  A.  erben:  B.  1  Viertel,  C.  1  Viertel, ¬
  D.  1  Viertel,  und  E.  und  F.  zusammen  1  Viertel  (§  31,  c.),
            
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