Full text : Kleinschrod, Carl Theodor von: Beiträge zu einer deutschen Gewerbeordnung mit Rücksicht auf die bayerische Gewerbsgesetzgebung

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so  nachtheiliger,  als  diese  Körperschaften  ihr  wachsendes  Ansehen ¬
  hauptsächlich  zur  Erweiterung  ihrer  Monopole  gebrauchten, ¬
  daher  bei  dem  Mangel  eines  Gegengewichtes  durch  die
Regierungen  ein  großer  Druck  für  die  städtische  Bevölkerung
hieraus  hervorging.
In  einer  vom  Kaiser  Sigmund  dießfalls  erlassenen  Verordnung ¬
  (Const.  imp.  C.  IV.)  finden  sich  diese  Zustände  nach
dem  Leben  geschildert*).
§.  8.
Erst  mit  dem  Sinken  der  städtischen  Gewalten  selbst,  als
das  Ansehen  der  deutschen  Fürsten,  die  landesherrliche  Gewalt
auch  in  den  Städten  das  Uebergewicht  erlangt  hatten,  von  den
Zeiten  Karls  V.  an  beginnt  die  gehörige  Einschränkung  der
Zünfte.  Noch  weniger  vermochten  sie  ihre  einflußreiche  Stellung
auf  die  städtischen  Verwaltungen  nach  dem  Wiederausleben  der
Wissenschaften,  vorzüglich  des  Rechtsstudiums,  zu  behaupten,
als  nur  gelehrte  Bildung  und  Gewandtheit  zu  einflußreichen
Stellen  führte.  Ihr  Bestreben  beschränkte  sich  daher  allmählig
nur  auf  Erlangung  der  Bestätigung  ihrer  Gerechtsame  und  Zunft¬*)
  „Es  ist  auch  zu  wissen,  daß  in  denen  guten  Städten,  nämlich
Reichsstädten,  Zünfte  sind,  die  sind  nun  sehr  gewaltig  geworden  und  muß
man  die  Zunft  gröblich  kaufen.  Sie  machen  Gesetze  unter  ihnen,  als  etwa
Städte  gethan  haben:  sie  ordnen  in  vielen  Städten  den  Rath,  wie  viel
aus  jeglicher  Zunft  in  den  Rath  gehen  sollen.  Dies  heißt  in  einer  Stadt
una  partialitas  und  ist  nicht  eine  rechte  Gemeinsamkeit,  als  ich  sage.
Ist  es  eine  Zunft,  die  man  strafen  soll  von  ihres  Handwerks  wegen,  daß
sie  vollführen,  daß  einer  Gemeinden  in  einer  Stadt  nicht  wohl  kömmt,
als  Metzger,  die  das  Fleisch  zu  theuer  geben,  oder  Becker,  die  das  Brod
zu  klein  backen,  oder  Schneider,  die  zu  großen  Lohn  nehmen  und  desgleichen, ¬
  wie  das  nun  ist  von  den  Zünften,  die  in  dem  Rath  sitzen  und  der
Stadt  und  Gemeinde  Treue  und  Wahrheit  geschworen  haben,  so  hilft  doch
die  eine  Zunft  der  andern,  als  ob  ich  spreche,  hilf  mir  so  helf'  ich  dir
deßgleichen.  Damit  ist  denn  die  Gemeinde  betrogen  und  geben  keine  rechte
Pfennwert.  Das  erkennt  nun  manniglich  wohl,  daß  es  größlich  wider
Gott  und  Recht  ist  und  werden  die  Eide  übersehen  und  ich  fürchte  daß
man  komme  sichtiglich  und  unbedächtlich  in  die  Hölle.  Es  ist  nun  alles
kommen  in  Gewohnheit,  daß  es  sie  recht  dunkt,  noch  nichts  daraus  beichtend ¬
  daß  sie  hoch  schweren  der  Gemeine  und  Stadt.  Wolt  man  aber  innen =
  werden  daß  Städte  gut  würden  und  jedermann  dem  Andern  getreu
were,  so  thäte  man  Zünfte  ab  und  were  männiglich  gemein  und  were  niemand ¬
  dem  andern  beyständig  und  würde  der  Rath  lauter.  Welche  denn
des  Raths  weren,  was  sie  riethen;  daß  hetten  sie  keinen  Hammerschlag
noch  Hülfe  als  nun  geschieht  und  würden  rechte  Pfennwert  geben  und
häuffeten  sich  die  Städte  größlich.
            
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