— 34
so nachtheiliger, als diese Körperschaften ihr wachsendes Ansehen ¬
hauptsächlich zur Erweiterung ihrer Monopole gebrauchten, ¬
daher bei dem Mangel eines Gegengewichtes durch die
Regierungen ein großer Druck für die städtische Bevölkerung
hieraus hervorging.
In einer vom Kaiser Sigmund dießfalls erlassenen Verordnung ¬
(Const. imp. C. IV.) finden sich diese Zustände nach
dem Leben geschildert*).
§. 8.
Erst mit dem Sinken der städtischen Gewalten selbst, als
das Ansehen der deutschen Fürsten, die landesherrliche Gewalt
auch in den Städten das Uebergewicht erlangt hatten, von den
Zeiten Karls V. an beginnt die gehörige Einschränkung der
Zünfte. Noch weniger vermochten sie ihre einflußreiche Stellung
auf die städtischen Verwaltungen nach dem Wiederausleben der
Wissenschaften, vorzüglich des Rechtsstudiums, zu behaupten,
als nur gelehrte Bildung und Gewandtheit zu einflußreichen
Stellen führte. Ihr Bestreben beschränkte sich daher allmählig
nur auf Erlangung der Bestätigung ihrer Gerechtsame und Zunft¬*)
„Es ist auch zu wissen, daß in denen guten Städten, nämlich
Reichsstädten, Zünfte sind, die sind nun sehr gewaltig geworden und muß
man die Zunft gröblich kaufen. Sie machen Gesetze unter ihnen, als etwa
Städte gethan haben: sie ordnen in vielen Städten den Rath, wie viel
aus jeglicher Zunft in den Rath gehen sollen. Dies heißt in einer Stadt
una partialitas und ist nicht eine rechte Gemeinsamkeit, als ich sage.
Ist es eine Zunft, die man strafen soll von ihres Handwerks wegen, daß
sie vollführen, daß einer Gemeinden in einer Stadt nicht wohl kömmt,
als Metzger, die das Fleisch zu theuer geben, oder Becker, die das Brod
zu klein backen, oder Schneider, die zu großen Lohn nehmen und desgleichen, ¬
wie das nun ist von den Zünften, die in dem Rath sitzen und der
Stadt und Gemeinde Treue und Wahrheit geschworen haben, so hilft doch
die eine Zunft der andern, als ob ich spreche, hilf mir so helf' ich dir
deßgleichen. Damit ist denn die Gemeinde betrogen und geben keine rechte
Pfennwert. Das erkennt nun manniglich wohl, daß es größlich wider
Gott und Recht ist und werden die Eide übersehen und ich fürchte daß
man komme sichtiglich und unbedächtlich in die Hölle. Es ist nun alles
kommen in Gewohnheit, daß es sie recht dunkt, noch nichts daraus beichtend ¬
daß sie hoch schweren der Gemeine und Stadt. Wolt man aber innen =
werden daß Städte gut würden und jedermann dem Andern getreu
were, so thäte man Zünfte ab und were männiglich gemein und were niemand ¬
dem andern beyständig und würde der Rath lauter. Welche denn
des Raths weren, was sie riethen; daß hetten sie keinen Hammerschlag
noch Hülfe als nun geschieht und würden rechte Pfennwert geben und
häuffeten sich die Städte größlich.