Full text : Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte (Bändchen 1 (1790))

zwischen  Anspach  und  Dünkelsbiel.  61
Denn  die  Brandenburgischen  Husaren  und
übrige  ausgestellte  bewehrte  Mannschaft  postiren
sich  täglich  in  und  um  die  zur  Stadt  Dünkelsbiel
cum  omnimoda  jurisdictione  gehörigen  Dorfschaften -
  Griselbach,  Wildburgstetten  rc.  auch  sogar  in
die  per  privilegia  ab  omni  jure  alieno  befreite
Dünkelsbielische  Stadtmarkung,  dringen  bis  an
die  Thore,  und  halten  nicht  nur  alle  Getraidfuhr
forthin  ab,  sondern  schröken  auch  die  sämtlichen
Bauersleute  von  den  benachbarten  Ortschaften,
welche  Victualien  an  Schmalz,  Butter,  Eyer,  rc.
in  die  Stadt  bringen  wollen,  durch  gewaltsame
Wegnahme,  Visitationen  und  Drohungen  dergestalt -
  zurük,  daß  die  Stadt  an  den  beiden  lezten
Wochenmärkten  die  nöthigsten,  ersten  Lebensmittel -
  entbehren  mußte.
Wollte  man  alle  dergleichen  verübte  gesezwidrige -
  Thathandlungen  hier  einrüken,  so  müßte
man  mehrere  Bogen  anlegen.
Um  nur  einiger  noch  insbesondere  zu  gedenken, -
  so  sind  am  25  praet.  der  Dünkelsbieler  Unterthan -
  Johannes  Weber,  Irrsinger,  und  der  noch
innerhalb  der  gedacht  privilegirten  Stadtmarkung
gelegene  Bürger  Hans  Jörg  Gaitner  auf  der
Hammermühle  mit  ihren  in  die  Dünkelsbieler
Schranne  bestimmten  Früchten  gefänglich  angehalten, -
  mit  Gewalt  in  das  benachbarte  Brandenburgische -
  Amt  Wassertrüdingen  zurük  geschleppt,
daselbst  ersterm  6  Mezen  Erbsen  und  Linsen,  nebst
2/4tel  Kern,  und  lezterm  1  1/2  Malter  Waizen,
samt
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer