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920.
122 Besond. Thi. B) Priv. R. I. Thl. Dingl. R. 2. Abs. an Sachen,
§. 682.
Fortsetzung.
Nicht alle Descendenten aber sind erbfähig.
Man bemerke: 1) Ehelich geborne Kinder succediren ihren ¬
Aeltern unbedingt, sie seyen noch unter der Gewalt.
oder nicht 1). Die, aus einer putativen Ehe, welcher
man die Nothzucht nicht gleichsetzen kann r), erzeugten ¬
Kinder sind den ehelichen gleich
), und nach der
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unrichtigen Meynung Vieler auch Brautkinder
Vollkommen legitimirte sind wie eheliche zu behandeln.
selbst in der Regel die, durch ein Rescript beym Leben
ihres Vaters vollkommen legitimirten u). III) Von den
angenommenen Kindern erben die, von einer Frau, oder
von einem Mann minus plene adoptirten nur der adopti*); ¬
plene
renden Frau, und dem adoptirenden Mann
adoptirte und arrogirte hingegen dem Adoptiv-Vater
und was demselben gleich ist, nämlich dem Kinde, welches ¬
sich ein Kind als das seinige annehmen liefs, so wie
des annehmenden Vaters Agnaten in aufsteigender Linie y).
Solange diese Adoptions-Verhaltnisse dauern, succedirt
das Kind seiner natürlichen Mutter unbedingt z), auch
dem natürlichen Vater, wenn es minus plene und von
einer Frau adoptirt ist a), welches jetzt auch in Ansehung ¬
des olene adoptatus, und des Arrogirten stattfindet ¬
b). Wird der Adoptirte emancipirt, so hören die,
ihm als solchem zugestandenen Erbrechte auf, den einzigen ¬
Fall, da die quarta D. Pii gefodert werden kann,
ausgenommen c). IV) Von den unehelichen Kindern beerben ¬
1) die, aus einer natürlichen Blutschande erzeug
ten, keinen der Aeltern, und können nachsder Strenge
selbst die nothdürftigen Alimente nicht födern d). 2)
—
9) Nov. 118. c. 1.
über Beybehaltun
der Agnationsr) -
Glück S, 525.
rechte nach aufgehebener Gewalt.
s) Glück §. 156.
Meine civil. Abh. 8. 302—304.
t) Glück §. 155.
Grolman und Löhr Magaz.
u) S. Nov. 89. c. 4, auch oben
4. B. 1. Hft. S. 134.
F. 486.
2) L. 10. §. 1. C. I. c.
*) L. 5. L. 10. §. 1. C. de ada) -
L. 10. §. 2. C. 1. c.
b) L. 10. §. 1. 5. C. 1. c. vergl.
opt. (8. 48.).
y) L. 10. pp. §. 5. G. eod. §. 2.
mit Nov. 118. Giück §. 15714. -
I. de hered. quae ab intest.
159. Abweichend ist Grolman
(8. 1.) L. 23. de adopt. (1. 7.)
und Löhr Magaz. 3. B. 3. Hft.
S. 395—406. Meine civilist.
L. 11. §. 2, de B. P. s. t.(37.11.),
verglichen mit dem alten Recht in
Abh. S. 115—117.
L. 26. de adopt. (1.7.) L. 7. L.
o) S. oben §. 490. 491.
10. §. 8. de in ius voc. (2. 4.) und
d) L. 6. C. de incest. nupt. (5.
den Principien des neuesten Rechts
5.) Nov. 74. c. 6. Nov. 89. c. 15.