Metadaten : Agrikultur (3)

Breite  der
Streifen.

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Die  Arbeit  der  Beackerung.
Auf  die  Erfüllung  aller  Forderungen  hat  aber  der  Arbeitsaufseher  zu  achten,
und  insbesondere  die  Breite  und  Tiefe  der  Furchen  zu  bestimmen,  die  nach  dem
jedesmaligen  Zwecke  eines  Pflügens  gemacht  werden  sollen;  auch  wenn  er  sich  auf
dem  Vorpflüger  darin  nicht  ganz  verlassen  kann,  die  Gewende  einzurichten.  Was
übrigens  in  Ansehung  besonderer  Pflugarten  zu  beobachten,  wird  die  Folge
erläutern.
§.  145.
Bei  der  Bestimmung  der  Streiffenbreite  ist  auf  die  Beschaffenheit  des  Bodens ¬
  und  den  Zweck  des  jedesmaligen  Pflügens  Rücksicht  zu  nehmen.  Je  zäher
der  Boden  ist,  um  desto  schmaler  müssen  die  Streifen  seyn,  weil  sich  breite  Streiffen =
  nicht  zertrennen  und  krümeln,  besonders  weil  die  Egge  weniger  Einwirkung
darauf  haben  kann.  Ein  loser  sandiger  Boden  kann  dagegen  breite  Streifen  ertragen, ¬
  und  gestattet  dennoch  eine  zureichende  Einwirkung  der  Egge.  Je  tiefer
die  Furchen  sind,  um  desto  schmaler  müssen  sie  seyn,  theils  weil  die  Last  dem  Pfluge
sonst  zu  stärk  werden  würde,  theils  weil  tiefe  und  breite  Streifen  nicht  überschlagen ¬
  können.  Bei  ganz  flachem  Pflügen  kann  man  dagegen  breitere  Streifen  nehmen, ¬
  und  wenn  man  bei  denselben  nur  die  erste  Umwendung  der  Stoppel  oder  des
Dreesches  bezweckt,  und  dessen  Vermoderung  oder  Mürbemachung,  so  sind  breitere ¬
  Streifen  zureichend,  und  in  gewisser  Hinsicht  vielleicht  besser.
Es  macht  aber  in  der  Arbeit  einen  sehr  beträchtlichen  Unterschied,  ob  die
Streifen  2  oder  3  Zoll  schmaler  oder  breiter  genommen  werden,  wie  im  §.  183.  des
ersten  Theils  gezeigt  worden.  Zu  demjenigen  Pflügen,  wobei  man  eine  vollkommene
Lockerung  eines  zähern  Bodens  beabsichtigt,  ist  eine  sechs-  bis  siebenzollige  Breite
des  Streifens  am  zweckmäßigsten.  Auf  losem  Boden  oder  in  vorgedachter  Absicht
kann  es  zureichend  seyn,  wenn  man  einen  Fuß  breit  pflügt.  Als  mittlere  Breite
kann  man  9  Zoll  annehmen.  Es  steht  also  der  Weg,  welcher  auf  das  Umpflügen
eines  Ackers  verwandt  werden  muß,  im  umgekehrten  Verhältnisse  mit  der  Breite
der  Streifen,  d.  h.  er  verhält  sich  bei  siebenzolligen  Streifen  gegen  zwölfzollige
wie  12  zu  7;  oder  wenn  bei  den  schmalen  Streifen  12  Stunden,  bei  gleichem
Schritte  des  Zugviehs,  zum  Umpflügen  eines  Ackerstücks  erforderlich  sind,  so  kann
es  bei  breiten  Furchen  in  7  Stunden  geschehen.
            
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