Metadaten : Schulze-Besse, Heinrich: ¬Der Bierlieferungsvertrag

Anhang  II.
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§  2.
Der  Pachtzins  beträgt  ......  Mk.  (buchstäblich  ............)  für  das  Jahr
und  ist  in  wöchentlichen  jedesmal  am  Mittwoch  zahlbaren  Raten  von  ......  Mk.
(buchstäblich....)  zu  entrichten.
Durch  Verfügung  der  hiesigen  Polizeibehörde  vom  ist  dem
Mieter  die  Benutzung  des  großen  sowie  des  kleinen  Saales  zu  öffentlichen  Versammlungen ¬
  und  Lustbarkeiten  bis  auf  weiteres  untersagt.  Mit  Rücksicht  auf  den
r
dem  Ökonomen  hieraus  erwachsenden  Schaden  bewilligt  die  Brauerei  dem  Helen
............  für  die  Dauer  der  Gültigkeit  jener  Verfügung  einen  Nachlaß  von
......  Mk.  pro  Woche,  so  daß  Herr  nur  ...  Mk.  M'etzins  zu
zahlen  hat.  Soweit  jedoch  der  zwischen  der  Brauerei  und  dem  Herrn
schwebende  Prozeß  wegen  Ersatzes  dieses  Nachlasses  von  wöchentlich..  Mk.
zuungunsten  der  ....  Brauerei  entschieden  wird,  verpflichtet  Herr.
......  in  Gemäß  des  Briefes  vom  sich,  für  den  Ausfall  aufzukommen.
§  3.
ferner  sämtliche  Nebenkosten  und  BetriebsHerr ¬
  übernimmt
ausgaben  als  Steuern,  Gas,  Wasser  usw.
§  4.
Herr  ..  bekennt  die  Restaurationsräume  nebst  Inventar  von
Herrn  .....  übergeben  erhalten  zu  haben.  Die  Brauerei
überläßt  ihm  das  Inventar  für  die  Dauer  dieses  Vertrages  gegen
zur  Benutzung,  wogegen  Herr  ...  sich  verpflichtet,  auf  seine  Kosten
das  Inventar,  insbesondere  auch  die  Billards,  Kegelbahnen  und  die  Anlage  für
elektrische  Beleuchtung  in  gutem  Zustande  zu  erhalten,  etwa  erforderlich  werdende
Neuanschaffungen  zu  bewirken  und  bei  Ablauf  dieses  Vertrages  das  Inventar
vollzählig  und  in  gutem  Zustande  der  Brauerei  zurückzugewähren.  Bauliche
Veränderungen  und  Reparaturen  dagegen  dürfen  nur  mit  Genehmigung  der
Brauerei  ausgeführt  werden.  Die  Brauerei  behält  sich  das  Recht  vor,  jederzeit
durch  ihre  Beamten  den  baulichen  Zustand  der  vermieteten  Räumlichkeiten  untersuchen ¬
  zu  lassen.
§  5.
Herr  verpflichtet  sich,  sämtliches,  in  den  bezeichneten  Lokalitäten
benötigte  Bier  von  der  ........  Brauerei  zu  beziehen.  Der  Preis  des  Bieres  wird
vereinbart  für  ...  Pf.  pro  Liter.  Die  Abrechnung  hierüber  und  deren  Begleichung
erfolgt  allwöchentlich  Mittwochs.  Herr  ...  ist  verpflichtet,  für  ...  Pf.
3/9  Liter  zu  verzapfen.  Ausnahmen  sind  nur  bei  geschlossenen  Gesellschaften  in
den  oberen  Räumen  gestattet.  Die  Kontrolle  über  richtiges  Maß  der  Getränke
sowie  über  die  Güte  der  Speisen  behält  die...  Brauerei  sich  vor.
§  6.
Die  Einnahmen  für  Billards,  Kegelbahnen,  Wein,  Branntwein,  Selterwasser,
Kaffee  usw.  verbleiben  Herrn  ..........,  ohne  daß  er  dafür  der
Brauerei  eine  Entschädigung  zu  zahlen  verpflichtet  ist.
            
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