Volltext : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 6 (1714))

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in  Königlich=Preusischen  Landen.
Besonder  Gebeths=Formular  zum  Kirchen -
  Jubilao  gehörig.
Ir  dancken  dir  auch,  getreuer  GOtt  und
Vater!  wie  vor  viele  andere,  also  auch  insonderheit -
  vor  diese  grosse  Wolthat,  daß  du  seit
einhundert  Jahren  die  Evangelis.  Reformirte
Kirche  in  dieser  Stadt  und  an  dieser  heiligen
Stelle  hast  wollen  pflantzen,  auch  die  Predigt  deines -
  Worts  und  den  Gebranch  der  heiligen  Sacramenten, -
  unter  mancherley  Kriegs=Gefährlichkeit, -
  bißher  gnädiglich  erhalten  wollen:  Wir  begehen -
  deswegen  heute  billig  mit  freudigen  Hertzen
ein  Danck=  und  Jubel=Fest  in  dieser  und  andern
unsern  Gemeinden,  und  verkündigen  auch  zugleich -
  nach  dem  vor  hundert  Jahren  geschehenen
Exempel  der  damahligen  höchsten  Landes=Herrschafft, -
  den  Tod  deines  Sohnes  in  dem  Gebrauch
des  Heil.  Abendmahls.
Wir  bekennen  gar  gerne  zu  unserer  Beschämung,
  daß  unsere  Lauigkeit  und  Trägheit  offt  ein
anders  verdienet;  du  hättest  wohl  Ursach  gehabt  ,
Uns  wie  viele  andere  Evangelische  Kirchen,  erahren -

Jn  den  Provinzien  heißts:  Jn  der  Königl
Residentz  zu  Cölln  an  der  Spree.
Max-Planck-Institut  für
            
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