Full text : Adeliches Richteramt oder das gerichtliche Verfahren außer Streitsachen in den deutschen Provinzen der österreichischen Monarchie (1)

19.
51.  Endlich  können  zu  der  hierher  gehörigen  Literatur
auch  die  über  das  allg.  bürg.  G.  B.  erschienenen  oder  noch  erscheinenden ¬
  Commentare  gerechnet  werden,  insofern  sie  nämlich ¬
  überhaupt  das  Erbrecht  und  die  Behandlung  desselben
betreffen,  und  zwar
a)  v.  Zeiller's  Commentar  (4  Bde.,  1811.  Wien
und  Triest,  bei  Geistinger).
b)  v.  Scheidlein's  Handbuch  des  österr.  Privatrechtes ¬
  (Wien,  1814,  bei  Geistinger);  und  dessen  Commentar
über  die  bürg.  und  polit.  Gesetze  u.  s.  w.  (Wien,  1823,  bei
v.  Mösle  2.  Auflage).
c)  Nippels  Erläuterung  des  allg.  b.  G.  B.  9  Thle.
(Grätz  1830  u.  s.  f.  —).
d)  Winiwarter's  österr.  bürg.  Recht.  5  Thle.  1831
u.  s.  f.  (Wien,  bei  v.  Mösle;  und  dazu  dessen  Handbuch
der  Justiz=  und  politischen  Verordnungen  u.  s.  w.  3.  Auflage.
Wien,  1844,  3  Theile).  Von  Winiwarter's  Commentar  ist
bereits  wieder  eine  neue  Auflage  im  Druck,  wovon  bei  Braumüller ¬
  und  Seidel  bisher  5  Thle.  erschienen  sind.
e)  Bergmayr's  bürg.  Recht  der  österr.  Armee.  (Wien,
bei  Braumüller  und  Seidel,  1827--1838).
Die  wichtigsten  der  seit  dem  Jahre  1836  erschienenen
neuesten  Schriften  über  Gegenstände  des  adelichen  Richteramtes ¬
  sind:
Czihak  Wenzel,  Anleitung  zur  gleichförmigen  Anlage ¬
  und  Führung  der  Grundbücher,  dann  zur  Abnahme  und
Verrechnung  der  Taxen  überhaupt.  (Wien  1838,  bei  Mösle
und  Braumüller).
Falk,  das  Erbsteuerpatent  v.  15.  October  1810,  mit
den  hierauf  sich  beziehenden  gesetzlichen  Vorschriften  und  nöthigen ¬
  Erläuterungen.  Prag  1836.
Härdtl,  Th.  K.,  über  die  verschiedenen  Arten  der
Anrechnung  in  den  Pflichttheil  nach  dem  k.  k.  österr.  a.  b.  G.
2*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer