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51. Endlich können zu der hierher gehörigen Literatur
auch die über das allg. bürg. G. B. erschienenen oder noch erscheinenden ¬
Commentare gerechnet werden, insofern sie nämlich ¬
überhaupt das Erbrecht und die Behandlung desselben
betreffen, und zwar
a) v. Zeiller's Commentar (4 Bde., 1811. Wien
und Triest, bei Geistinger).
b) v. Scheidlein's Handbuch des österr. Privatrechtes ¬
(Wien, 1814, bei Geistinger); und dessen Commentar
über die bürg. und polit. Gesetze u. s. w. (Wien, 1823, bei
v. Mösle 2. Auflage).
c) Nippels Erläuterung des allg. b. G. B. 9 Thle.
(Grätz 1830 u. s. f. —).
d) Winiwarter's österr. bürg. Recht. 5 Thle. 1831
u. s. f. (Wien, bei v. Mösle; und dazu dessen Handbuch
der Justiz= und politischen Verordnungen u. s. w. 3. Auflage.
Wien, 1844, 3 Theile). Von Winiwarter's Commentar ist
bereits wieder eine neue Auflage im Druck, wovon bei Braumüller ¬
und Seidel bisher 5 Thle. erschienen sind.
e) Bergmayr's bürg. Recht der österr. Armee. (Wien,
bei Braumüller und Seidel, 1827--1838).
Die wichtigsten der seit dem Jahre 1836 erschienenen
neuesten Schriften über Gegenstände des adelichen Richteramtes ¬
sind:
Czihak Wenzel, Anleitung zur gleichförmigen Anlage ¬
und Führung der Grundbücher, dann zur Abnahme und
Verrechnung der Taxen überhaupt. (Wien 1838, bei Mösle
und Braumüller).
Falk, das Erbsteuerpatent v. 15. October 1810, mit
den hierauf sich beziehenden gesetzlichen Vorschriften und nöthigen ¬
Erläuterungen. Prag 1836.
Härdtl, Th. K., über die verschiedenen Arten der
Anrechnung in den Pflichttheil nach dem k. k. österr. a. b. G.
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