Anhang.
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Falle wäre erst die bey Erfrornen vorgeschriebene Hülfe zu
leisten, und alsdann erst allmälig die bey Ertrunkenen beschriebenen ¬
anwendbar.
Anmerkung.
Wer sich der Kälte aussetzen muß, wird aufs dringendste gewarnet, =
sich hitziger Getränke, besonders des Branteweins,
zu
enthalten; sonst setzt er sich der Gefahr aus, von einer unüberberwindlichen =
Neigung zum Schlafe überfallen zu werden, und
alsbann im Schlafe umzukommen. Auch ohne jene hitzige Getränke
muß man sich in strenger Kälte nie dem Schlafe überlassen;
sondern sich, um ihn zu verhüten, so angenehm er auch scheinen =
möchte, Bewegungen zu machen suchen.
Sicherer ist es, wenn dergleichen Personen warmes, überall
zu habendes Bier, mit etwas Jngwer zur Erwärmung zu sich
nehmen.
Druckfehler.
S. 40 Z. 5 von unten statt Allodine lies Allodium.
S. 68 3. 14 von oben statt Gemeine weiden lies Gemeine Werken
Ibid, 3. 15. statt Dreyen lies Freyen
S. 77. 3. 1. oben statt der 5te Theil lies den 5ten Theil
S. 84. Z. 17. von unten bey Erbschaften ein Comma
S. 116. Z. 2. von unten bey die Wirthe ist die Nummer 4) ausgeausgelassen. =
S. 121. Z. 3. von unten statt Steckwerke lies Stockwerke
S. 122. in der Ueberschrift müßte: Geldanl. zu Processen voranstehen.
S. 63. Z. 4. von oben muß bey Dienst,, der; weggestrichen und nach:
und hat,, das, er,, ausgelassen werden.
S. 130. die unterste Zeile statt Dafelmast lies Faselmast
S. 136. 3. 16. von oben statt Koppeln lies Kuppeln