Volltext : Dabelow, Christoph Christian von: ¬Das französische Civilverfahren

Allgem.  Grundsätze  des  Civilverfahrens.  419
der  Gesetze  üͤber  das  Civilverfahren  waͤren  verwiesen ¬
  worden.
Uebrigens  kann  es  bey  dieser  zur  requête  civ.
berechtigenden  Ursache  nichts  verschlagen,  von
welcher  Art  die  Nichtigkeit  ist,  indem  das  Gesetz
nicht  unterscheidet  48
43)  Code  de  pr.  civ.  Art.  480.  Das  Gesetz  sagt:  qui
y  auront  été  parties  ou  dument  appelés.  Zu  den
dument  appellés  gehören  hier  alle  diejenigen,  welche
als  Nebenpersonen  bey  dem  Rechtsstreite  vorgeladen  wurden, =
  und  daran  mit  Antheil  nahmen,  als  z.  B.  die
Jntervenienten.
44)  Nach  der  Ordonnanz  vom  J.  1667.  Tit.  39.  Art.  25.
hatte  auch  der  Dritte  dieses  Rechtsmittel.  Allein  der
Cod.  d.  p.  c.  hat  mit  Aufhebung  desselben  ihm  bloß
die  tierce  opposition  zugestanden.
45)  Code  de  pr.  civ.  Art.  480  12.
46)  Arg.  Code  Nap.  Art.  1116.
47)  Cod.  de  pr.  civ.  Art.  480  22.
48)  Pigeau  l.  c.  pag.  604.  unterscheidet  zwischen  absoluten =
  und  relativen  Nichtigkeiten,  d.  h.,  zwischen  solchen, -
  wodurch  zugleich  die  öffentliche  und  allgemeine
Ordnung  gestört  wird,  und  wo  das  nicht  der  Fall  ist.
Von  der  erstern  behauptet  er  Arg.  Cod.  Nap.  Art.  6.,
daß  die  requête  civile  nicht  behindert  werde,  wenn
auch  die  Parteyen  solche  gedeckt  haben  sollten.  Allein  ich
sehe  nicht  ein,  wie  von  diesem  an  sich  ganz  richtigen  Unterschiede ¬
  der  Nullitäten  hier  Gebrauch  zu  machen  ist.
§.  246.
3)  Wenn  uͤber  etwas  erkannt  worden  ist,  was  die
Parteyen  nicht  verlangt  haben*?)
Do  2
            
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