Allgem. Grundsätze des Civilverfahrens. 419
der Gesetze üͤber das Civilverfahren waͤren verwiesen ¬
worden.
Uebrigens kann es bey dieser zur requête civ.
berechtigenden Ursache nichts verschlagen, von
welcher Art die Nichtigkeit ist, indem das Gesetz
nicht unterscheidet 48
43) Code de pr. civ. Art. 480. Das Gesetz sagt: qui
y auront été parties ou dument appelés. Zu den
dument appellés gehören hier alle diejenigen, welche
als Nebenpersonen bey dem Rechtsstreite vorgeladen wurden, =
und daran mit Antheil nahmen, als z. B. die
Jntervenienten.
44) Nach der Ordonnanz vom J. 1667. Tit. 39. Art. 25.
hatte auch der Dritte dieses Rechtsmittel. Allein der
Cod. d. p. c. hat mit Aufhebung desselben ihm bloß
die tierce opposition zugestanden.
45) Code de pr. civ. Art. 480 12.
46) Arg. Code Nap. Art. 1116.
47) Cod. de pr. civ. Art. 480 22.
48) Pigeau l. c. pag. 604. unterscheidet zwischen absoluten =
und relativen Nichtigkeiten, d. h., zwischen solchen, -
wodurch zugleich die öffentliche und allgemeine
Ordnung gestört wird, und wo das nicht der Fall ist.
Von der erstern behauptet er Arg. Cod. Nap. Art. 6.,
daß die requête civile nicht behindert werde, wenn
auch die Parteyen solche gedeckt haben sollten. Allein ich
sehe nicht ein, wie von diesem an sich ganz richtigen Unterschiede ¬
der Nullitäten hier Gebrauch zu machen ist.
§. 246.
3) Wenn uͤber etwas erkannt worden ist, was die
Parteyen nicht verlangt haben*?)
Do 2