Metadaten : Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 36 (1861))

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Abhandlungen  und  Rechtsfälle.
1,  Rechtsgutachten,  den  Cassendefect  von  22,000
Thalern  in  der  Stadt  Hannover  betreffend.
Von  dem  Königl.  Preußischen  Kreisrichter  auf  der  Insel
916  un  Rügen,  Herrn  Dr.  Gülich  in  Bergen.
0.01
(Schluß)
Eben  so  wenig  läßt  sich  mit  irgend  einem  Erfolge  ein
wenden:  es  habe  dem  Magistrate  an  einer  äußeren  Veranlassung -
  gefehlt,  die  wegen  der  Aufbewahrung  des  Vorraths -
  an  Cassenscheinen  zu  treffenden  Anordnungen  einer
näheren  Erörterung  und  Erwägung  zu  unterziehen,  da  je
des  Mitglied  ex  officio  verpflichtet  und  berechtigt  war,
die  nöthigen  Recherchen  anzustellen  und  das  zur  Sicher
stellung  Erforderliche  zu  veranlassen.  Wer  darin  etwas
verabsäumte  und  es  an  der  gehörigen  Sorgfalt  und  Vorsicht -
  fehlen  ließ,  that  es  auf  seine  Gefahr  und  Verantwortung." -
  Die  Behauptung  aber,  daß  bei  der  Fragin -
  Betreff  der  Haftungsverbindlichkeit  die  dem  Stadtdirectov -
  E.  allgemein  beigemessene  Ehrenhaftigkeit  in  Berücksich
tigung  gezogen  werden  müsse,  ist  offenbar  völlig  grundlos
und  zu  unjuristisch,  um  einer  Widerlegung  zu  bedürfen.
Eben  in  der  dem  Magistrate  obliegenden  allgemeinen
ni
Aufsicht  war  die  Verpflichtung  enthalten,  nicht  in  der  Vor
aussetzung,  der  Stadtdirector  und  der  Finanzsenator  wür
den  schon  das  Nöthige  veranlaßt  haben,  passiv  zu  bleiben,
sondern  sich  zu  überzeugen,  ob  das  auch  geschehen.  Die
allgemeine  Aufsicht  umfaßte  zugleich  die  Controlirung -
  der  mit  der  besonderen  Leitung  beauftrag
ten  Beamten  und  nichts  berechtigte  den  Magistrat,  damit -
  zu  warten,  bis  ein  Verdacht  der  Veruntreuung  indicirt
Staatsbiblothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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