fullscreen : Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 43 (1919))

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Kurze Anzeigen.

sichert zu sein. Und das ist denn auch der Gedanke, der den
Verfasser bei seiner Darstellung des Persönlichkeitsrechts und der
Persönlichkeitsrechte leitet. In dieser Darstellung scheint mir der Haupt-
wert der Arbeit zu liegen. Sie ist eine hervorragende Leistung. Her-
vorragend durch die glückliche Mischung von Besonnenheit und Kühnheit,
mit der der Verfasser das Gebiet des Persönlichkeitsrechts meistert.
Er lehnt das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit guten Gründen ab.
Er sucht überall den Boden des Gesetzes unter den Füßen zu behalten;
aber er läßt sich doch auch von dem Flusse der Entwickelung tragen, der
gerade das Neuland der Persönlichkeitsrechte so lebendig durchströmt. Mit
sicherer Hand leitet er uns durch die vielverschlungenen und nicht immer
zielsicheren Pfade der Rechtsprechung. Er beherrscht das Schrifttum,
wenngleich ich hier und da eine stärkere Berücksichtigung des Spieker schen
Werkes über die Persönlichkeitsrechte vermißt habe. Sein eigenes Ur-
teil sucht immer zu einem verständigen Ausgleiche zwischen den For-
derungen der Persönlichkeitsgeltung und den Ansprüchen der Gemeinschaft
auf Bewegungsfreiheit zu gelangen. So wird dieser Teil des Buches
auch dem Praktiker ein willkommener Wegweiser in den schwierigen
und zweifelhaften Fragen sein, wo es sich insbesondere um den Schutz
der Ehre (S. 158 ff.), der ungehinderten Erwerbstätigkeit und des
Gewerbebetriebes (S. 205ff.) und der „Geheimsphäre" (S. 223 ff.) handelt.
Einzelne Bedenken geltend zu machen ist hier nicht der Ort. Wünschens-
wert wäre aber für den folgenden Band stärkere Vermeidung störender
Druckfehler und entbehrlicher Fremdwörter. Der Krieg hatte dem Ver-
fasser die Feder aus der Hand genommen. In den Kriegsumständen
ist auch der Grund für die Verspätung dieser Anzeige jit suchen. Daß
der Verfasser jetzt wieder zur Feder greisen kann, um seine tüchtige
Leistung zu vollenden, ist uns eine persönliche Freude und eine be-
rechtigte Hoffnung für unsere Wissenschaft.
Geh. Justizrat A. W i e r u s z o w s k i, Oberlandesgerichtsrat
in Cöln.

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