Volltext : Vollständige Anzeigen und unpartheiische Beurtheilung der neuesten juristischen Literatur (Th. 4. 1784 (1787))

357
„gewöhnlichen  theologischen  Polemik  überaus  ähnlich
„sieht,  giebt  der  angreiffende  Theil  unvermeidlich  mansche -
  Blöße,  und  für  den  Leser,  der  vielleicht  hier  erst
„philosophisch  bekehrt  werden  soll,  geht  manche  Wahr=„heit -
  verlohren,  deren  Beherzigung  denjenigen  hätte
„vortheilhaft  seyn  mögen,  welche  bei  guten  Absichten
„sede  Mittel  entschuldigt  glauben,  und  selbst  die  gefährglichste -
  Schleunigkeit  der  Ausführung  für  einen  der
„schönsten  Theile  neuer  Projekte  halten.  Wir  geben
„keinen  Auszug  aus  diesen  zehen  Bogen,  weil  der
„größe  Theil  unserer  Leser  von  selbst  vermuthen  kann,
„von  welcher  Seite  der  Angriff  am  glücklichsten  versucht
„werden  konnte".
199.
Epistola  gratulatoria,  qua  tractatione  juridica  de
dominii  translatione  in  locatione  perpetua  exule -
  præmissa  —  gratulatur  ADAM  SIGISM.  PHIL.
SEMLER,  judicii  civitatis,  quod  Halae  est,
Assessor.  Halæ  1784.  4  Bogen  in  4.
Zir  sind  zwar  mit  dem  Hrn.  Verf.  einverstanden,
daß  der  besonders  bei  den  teutschen  Bauerngutern -
  sehr  oft  vorkommende  Erbpacht  kein  wirkliches
Eigenthum,  nicht  einmal  ein  nutzbares  (utile,)  mit
sich  führe;  allein  er  hätte  den,  bloß  aus  teutschen
Verfassungen  herzuleitenden  und  zu  erklärenden,  ganz
gewiß  mit  einem  Dinglichen  Rechte  verknüpften  Erbpachte -
  nicht  nach  den  Grundsätzen  des  römischen  Rechtes -
  vom  Pachtkontrakte  beurtheilen  sollen.
200.
—
Max-Planck-institut  für
issenschaftliche  Stadtbiblicthek
DF
europäische  Rechtsgeschichte
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer