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Savigny,
In der oben erwähnten Zeit entstand unter diesen
Loeäeratis eine allgemeine Bewegung, indem sie die
Römische Civität forderten, also Antheil an der Macht
und dem Glanz, zu deren stetigem Wachsthum sie mit
ihrem Blut und Vermögen beytragen mußten. Schon
die Erwägung ihres ungleichen Verhältnisses konnte für
sich allein solche Ansprüche wecken; es kam aber hinzu
die Aufregung durch Häupter der Volkspartey in Rom
selbst: ferner der alte Haß, besonders der Samnitischen
Völkerstämme, der mit der Unterwerfung nicht erloschen,
nur noch bitterer geworden war.
Rom verweigerte Alles, und so entspann sich im
Jahre 663 der kurze, aber höchst blutige Bundesgenos-
senkrieg, worin mehrere Consuln fielen, und welcher Rom
an den Rand des Untergangs brachte. Schon im fol-
genden Jahre, 664 (L. Iulio Caesare, P. Rutilio
Lupo Coss.), lenkten die Römer ein, und gaben durch
eine Lex Iulia die Civität an die treu gebliebenen Staa-
ten, das heißt an das gesammte nomen Latinumc)
c) Cicero pro Balbo C. 8 (f. die folgende Note). 6el-
lius IV. 4 „civitas universo Latio lege Iulia data est.“ —
Wer waren nun die Latinen, die damals die Civität erhielten?
Nur wenige Städte der alten Latinischen Nation, da die meiste»
schon früher Municipien geworden waren; wohl aber sehr viele,
und großentheils sehr ansehnliche, Latinische Colonien. (Madvig-
opusc. acad. p. 262 — 264). Dagegen ist es nicht wahrschein-
lich, daß das Gesetz auch die wenigen Latinischen Städte außer
Italien betraf; vielmehr beschränkte es sich wohl auf den wirkli-
chen oder möglichen Bereich des Bundesgenossenkriegs, ohne daß
dieses besonders ausgedrückt zu werden brauchte, also auf Italien
mit Einschluß des cisalpinischen Galliens (s. u. Nr. II. Note o°
und pp).