§. 9. Code civil, Vorarbeiten während der Revolution.
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dergebornen Staate zu geben, hatte der Konstitution vom Jahr
1791 den Artikel einverleibt: Il sera fait un Code de lois
civiles, communes à tout le royaume. Die gesetzgebende Versammlung ¬
(l’assemblée législative), die an die Stelle der konstituirenden ¬
trat, verfolgte jedoch einen ganz andern Zweck
als den, der Konstitution durch eine zweckmässige Gesetzgebung ¬
Kraft und Ansehen zu geben. Erst der Nationalkonvent
beschäftigte sich mit dem Plane, ein neues Civilgesetzbuch für
Frankreich abzufassen. Wie konnte er sonst hoffen, das republikanisirte -
Frankreich gründlich zu erneuern und zu verjüngern? -
Die Gesetzgebungskommission des Konvents erhielt
also den Auftrag, das Werk zu entwerten, und der Repräsentant ¬
Cambacérès (in der Folge Konsul u. s. w.) legte den 9.
August 1793 den Entwurf zu einem Civilgesetzbuche, der fast
ganz die Arbeit dieses Repräsentanten war, dem Nationalkonvente ¬
vor.’) Dieser Entwurf erhielt jedoch nicht den Beifall
der Versammlung. Man glaubte darin noch zu sehr das Civilrecht -
der Vorzeit wiederzufinden. Man vermisste neue Ideen,
grosse und nützliche Grundsätze, so wie sie sich für das wiedergeborene ¬
Frankreich schickten! (Und doch kann man sich
kaum lebhafter in jene Zeiten versetzen, als wenn man diesen
Entwurf mit dem C. N. vergleicht. Besonders das Ehe-, das
Eltern- und das Erbrecht sind ganz in dem damals herrschenden ¬
Geiste ausgearbeitet. Ueber die Vollständigkeit des Werkes
kann man schon nach der Seitenzahl der in der Anmerkung
angeführten Ausgabe urtheilen). Es wurde daher der Beschluss
gefasst. eine Kommission von Philosophen niederzusetzen, welche
nach ganz neuen Ideen das grosse Werk ausführen sollte. JeAls ¬
die Schreckensregiedoch -
es blieb bei dem Beschlusse.
rung (den 9. Therm. II.) gestürzt worden war, nahm man
die Arbeit von neuem vor, aber nicht mit glücklicherem Erfolge. ¬
Ein neuer Bericht über die Publikätion eines Civilgesetzbuches ¬
wurde dem Konvente den 23. Fruct. II. von dem Re1) ¬
Plan de Code civil et uniforme pour toute la république Française ¬
Par Durand de Maillané. 1793. Projet de Code civil, présenté ¬
à la convention nationale le 9me août 1793 au nom du comite de
la législation par Cambacérès 1793. 163 S.