I. Die nichtsacramentale Ehe.
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daher deren Unauflöslichkeit zur Folge hat!. Somit stellen diese „drei
Güter" prägnant die zum Wesen der Ehe unerläßlichen Momente dar,
weshalb keines von ihnen bei Eingehung einer Ehe ausgeschlossen werden
darf; zum Bestand der Ehe ist aber nur das sacramentum, die Unauflöslichkeit, ¬
erforderlich, während fides und proles auch fehlen können 2.
§ 3. Einheit (Einpaarigkeit) der Ehe.
Gott der Herr hat die Ehe im Paradiese eingesetzt als die Verbindung ¬
eines Mannes mit einem Weibe, also einpaarig, monogam. Aber
schon sehr früh, noch vor der Sündfluth, trat die Ehe polygam auf, und
zwar war es der Kainite Lamech, der zuerst zwei Weiber nahm, ohne
daß übrigens der heilige Bericht deshalb einen Tadel gegen ihn ausspräche3
Den Patriarchen galt die Polygamie als ein durch das Herkommen geheiligtes ¬
Institut, das der Verehrung des wahren Gottes keinen Eintrag
thut- und daher auch gottesfürchtigen und dem Herrn wohlgefälligen
Männern nicht fremd ist5. In einer alles Maß übersteigenden Weise
findet sich die Vielweiberei bei Salomon“, in bescheidenerem Grade bei
Zwar untersagte Gott den Königen, sehr viele
seinen Nachfolgern7.
Frauen zu haben, aber nicht, weil Vielweiberei überhaupt unzulässig, sondern ¬
nur, weil mit ihr die Gefahr des Abfalles zum Götzendienste verbunden ¬
wars. In den Zeiten nach dem Exile lebten zwar die gewöhnlichen ¬
Israeliten monogam, reiche und vornehme konnten aber zwei und
1 S. Thomas 1. c. ad 4; Cat. Rom. n. 25. — Daß hier, obwohl erst von
der Ehe im naturrechtlichen Sinne die Rede ist, vom sacramentum gesprochen wird
darf nicht befremden, da sacramentum hier nicht im Sinne eines kirchlichen Gnadenmittels, ¬
sondern für Unauflöslichkeit gebraucht wird, eine gewisse Unauflöslichkeit
aber auch der rein naturrechtlichen Ehe eignet.
2 S. Thomas l. c. a. 3 corp.: Sed indivisibilitas, quam sacramentum importat, ¬
pertinet ad ipsum sacramentum secundum se ... et inde est, quod matrimonium ¬
numquam invenitur sine inseparabilitate, invenitur autem sine fide et
prole, quia esse rei non dependet ab usu suo, et secundum hoc sacramentum
est essentialius matrimonio quam fides et proles.
3 1 Mos. 4, 19.
4 5 Mos. 21, 15; vgl. Schanz, Lehre von den heiligen Sacramenten S. 700.
5 So z. B. Abraham, 1 Mos. 16, 3 ff.; Jakob, 1 Mos. 29, 23 ff.;
30, 1 ff.; Elkana, 1 Kön. 1 ff.; David, 2 Kön. 5, 13 ff. Vgl. Palmieri, Tract.
de matr. christ. p. 112: Concubinae autem dicebantur quaedam, non quia non
essent verae uxores, sed quia non essent matres familias, consortes honoris et
iurium viri.
Nach 3 Kön. 11, 1 ff. hatte er 700 Frauen und 300 Concubinen.
7 So hatte Roboam nach 2 Par. 11, 21: 18 Frauen und 60 Concubinen
Abia nach 2 Par. 13, 21: 14 Frauen.
8 5 Mos. 17, 17: Non habebit uxores plurimas, quae alliciant animum eius.