Objekt : Abhandlung verschiedener besonderer Rechts-Materien (St. 20 (1777))

der  Reichsritterschafft  in  rc.  681
An.  1402.  (1)  machten  wenigstens  die
Grafen,  Herrn,  Ritter  und  Knechte  in  Fran=  |  |
cken
einen  Defensivbund  mit  einander  auf
drey  Jahre.
An.  1423.  (2)  schloßen  die  Fränckische
Grafen,  Herren  und  von  Adel  abermalen
einen  Bund  auf  zehen  Jahre.
In  denselbigen  traten  so  dann  auch  die
Statt  Schweinfurt,  die  Bischöffe  zu  Bamberg, -
  Würzburg  und  Eichstätt,  die  Marckgrafen -
  von  Brandenburg,  Graf  Ludwig  zu
Oettingen,  Graf  Albrecht  von  Hohenlohe,
Herr  Conrad  zu  Weinsperg  rc.
In  der  Einigung  zwischen  der  Fränckisch= -
  und  Schwäbischen  Ritterschafft  von
1430.  wird  mehrerer  Ritterlichen  Gesellschaff
ten  in  Francken  gedacht.
An.  1435.  (3)  machten  der  Bischoff
und  das  Capitul  zu  Würzburg,  so  dann  die
Aebte,  Prälaten,  Grafen,  Herrn,  Ritte=  |  |
und
Yy  5
(1)  LüNIGS  R.  Arch.  Part.  spec.  Cont.  3.  unter -
  Francken,  S.  226.
(2)  LüNIG  I.  c.  S.  228.  u.  s.
3)  LüNIGS  R.  Arch.  Part.  spec.  Cont.  3.  unter -
  Francken,  S.  242.
Vosge
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut  fü
zu  Berlin
            
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