Volltext : Zachmann, Franz: Praktische Anleitung zur eigenen Betreibung seiner gerichtlichen Angelegenheiten

130  einmal -
  in  das  Verkündungsblatt  aufgenommen  worden ¬
  ist.  Ohne  Zweifel  würden  sich  bei  Einhaltung
dieser  gesetzlichen  Vorschrift  mehr  Steigerungsliebhaber ¬
  vorfinden,  weßhalb  ich  bitte,  den  Vollstreckungsbeamten ¬
  anzuweisen,  die  auf  Morgen  angesezte  Versteigerung ¬
  nicht  vorzunehmen,  sondern  eine  neue  Versteigerung ¬
  unter  Beobachtung  jener  Vorschrift  auszuschreiben. ¬

Zugleich  bitte  ich,  den  Vollstreckungsbeamten  in
die  Kosten  des  ersten  Ausschreibens  zu  verfällen.
Karlsruhe,  den  ...  ten  .....  1852.
NN.
§.  183.
Wenn  bei  der  angeordneten  Zwangsversteigerung
der  Schuldner,  dessen  Liegenschaften  versteigert  werden ¬
  sollen,  selbst  oder  durch  Andere  bieten  ließe,  so
könnte  man  die  Ungültigkeitserklärung  dieses  Zuschlags ¬
  verlangen,  mittelst  folgender  Eingabe:
Großherzogliches  Bezirksamt!
(15  kr.  St
In  Sachen  u.  s.  w.
ist  die  angeordnete  Versteigerung  unterm  6.  d.  M.
vorgenommen  worden.  Der  Schuldner  hat  aber
durch  den  Bürger  NN.  zu  N.  selbst  auf  das  zu
versteigernde  Haus  bieten  lassen.  Um  das  höchste
Gebot  wurde  ihm  gegen  die  Bestimmung  des  §.  1012
der  Prozeß=Ordnung  der  Zuschlag  ertheilt.
Ich  bitte,  unter  Aufhebung  des  erfolgten  Zuschlags, ¬
  die  Vornahme  einer  neuen  Versteigerung
            
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