Object : Künssberg, Heinrich: ¬Das Recht der Deutschen in seinen geschichtlichen Grundlagen und seiner Fortbildung

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deutet  darauf  hin.  Sollte  nicht  auch  Ancus,  obgleich
dessen  Lebens=  und  Regierungsgeschichte,  im  Verhältniß ¬
  zu  der  der  übrigen  römischen  Könige,  die  dürftigste
und  matteste  ist,  auf  ähnliche  Art  abgebildet  worden
sein,  wie  seine  Namensverwandten,  die  Göttin  Angerona ¬
  (Plin.  III.  9)  und  der  Augur  Accius  Navius? ¬
  Sollte  die  Erzählung,  daß  König  Ancus  nur
mit  Widerwillen  sich  zum  Kriegführen  verstanden
habe  (Dionys.  III.  38),  nicht  der  Nachhall  einer
früheren  Schilderung  sein,  wornach  Ancus  eben  so
ungern,  wie  sein  Großvater,  sich  dem  Beruf  eines
Königs  überhaupt  unterzogen  hätte?
XV.
Die  übrigen  Egerier.
Sobald  man  sich  die  Bedeutung  des  römischen
Egerismus  vergegenwärtigt,  kann  es  nicht  mehr
zweifelhaft  bleiben,  warum  der  erste  und  oberste
Priester  !)  der  Penaten  in  Lavinium  Aegestus  und
gen  und  bei  der  sub  jugum  missio  (Liv.  I.  26)  wurde  dieses ¬
  Symbol  der  Gebundenheit  und  Beschränkung  gebraucht.
*)  Pontilex  aus  Penatifex,  wie  sacerdos  =  is,  qui  sacra  dat.
Nicht  nur  war  die  egestas  (nevia)  das  eigentliche  Princip
der  römischen  Volksreligion,  sondern  es  bestand  auch  die
höchste  Function  der  Pontifices  darin,  aus  Menschenseelen
(durch  eine  Art  von  Kanonisation)  Penaten  oder  Indigeten  —
Deos  animales  —  zu  machen.  —  Der  Vocal  o  in  „Pontilex" ¬
  wird  den  nicht  befremden,  der  sich  an  die  Wörter
Das  Recht  der  Deutschen.
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