Objekt : Wanggo, Cajetan: Versuch einer Abhandlung von dem Bezuge der Laudemien in den deutschen Erbländern der österreichischen Monarchie, mit Rücksicht auf das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch

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Bey  Herrn  Franz  Ferstl,  Buch=Papier=  und  Musikalienhändler =
  in  Grätz,  in  der  Herrn-Gasse  in  dem  Hause  des
Herrn  Mathias  Trinker  Nro.  199.  sind  zu  bekommen, =
  von  eben  diesem  Verfasser.
Wanggo  (Cajetan),  Grundsätze  die  Unterthanen  zum  Gehorsam
gegen  vorgesetzte  Beamte,  und  überhaupt  zur  Befolgung =
  der  Gesetze  anzuleiten,  zweyte  Auflage ¬
  8.  Grätz  30  kr.
Anweisung  zur  Kenntniß  einiger  der  besten  Geschäftsbücher =
  für  angehende  Beamte  in  österreichischen =
  Herrschafts=Kanzelleyen,  auf  dem  offenem
Lande,  8.  Grätz  1805.  30  kr.
Auszug  der  vorzüglichsten  für  die  Dorf=Gemeinden
bestehenden  Polizey=Verordnungen,  mit  besonderer
Rücksicht  auf  Jnner=Oesterreich,  zweyte  Auflage, =
  8.  Grätz  1805.  24  kr.
Erläuterung  der  allgemeinen  Gerichts=  und  Conkurs=Ordnung, =
  in  den  böhmisch=österreichischdeutschen =
  Erblanden  in  Fragen  und  Antworten,  mit
Anführung  aller  in  diesem  Fache  ergangenen  neuesten ¬
  Gesetze,  gr.  8.  Grätz  1806.  3  fl.
Abhandlung  von  Verfassung  der  Grundbücher,  und
von  der  Ausführung  der  bey  Grundbuchs=Aemtern
vorkommenden  Geschäfte,  zweyte  Auflage,  8.
Grätz  1808.  2  fl.
Anmerkung.
Das  Werk,  practische  Anleitung,  die  WerbbezirksGeschäfte =
  in  Inner=Oesterreich  nach  Vorschrift  der  ergangenen ¬
  Gesetze  zu  besorgen,  drey  Bände  mit  vielen  Tabellen,
gr.  8.  Grätz  1800  von  eben  diesem  Verfasser,  ist  bereits
vollständig  vergriffen,  welches  auf  die  mehrfältigen
mündlichen  und  schriftlichen  Anfragen,  mit  der  Erinnerung ¬
  bekannt  gemacht  wird,  daß  zwar  einer  zweyten  Auflage,
auch  vorgearbeitet
bereits  vorgedacht,  und  zum  Theile
könne,  wenn  es
seye,  solche  aber  erst  dann  erfolgen
gestatten  werden.
Zeit  und  Umstände  des  Verfassers
            
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