Volltext : Hülfsbuch zum Studium der Pandekten (1)

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II.  Warum  folgt  aus  1.  1  §§  1  und  2  D.  h.  t.  nicht,  daß
Legat  ohne  Besitzübertragung  der  Tradition  gleichstehe?  Val.
namentlich  1.  2  eod.
4.  1I.  Wann  muß  die  Redlichkeit  beim  Kläger  vorhanden
gewesen  sein,  wenn  er  den  Besitz  der  Sache  durch  Kauf  erworben ¬
  hat?  1.  7  §§  14-17  D.  h.  t.  II.  Warum  ist  nach
Dernburg  nicht  Fortdauer  der  Redlichkeit  zu  verlangen?
5.  Wie  muß  die  Sache,  die  mit  der  a.  Publ.  erlangt
werden  soll,  beschaffen  sein?  1.  9  §  5  D.  h.  t.
6.  I.  Welchen  Fall  bespricht  die  1.  57  D.  mand.  17,  12
II.  Weshalb  dringt  hier  der  Kläger  mit  der  a.  Publ.  gegen
die  Regel  (—  welche?  —)  durch?  III.  Andere  Fälle  derart?
7.  1.  Welche  beiden  Fälle  entscheidet  1.  9  §  4  D.  h.  t.
II.  wie?  III.  Warum  verdient  diese  Stelle  den  Vorzug  vor
1.  31  §  2  D.  d.  a.  e.  v.  19,  1?  (Beachte  auch  die  Titel,  in
welchen  die  beiden  Stellen  sich  finden!)
8.  Was  gilt  von  dem  Umfang  der  Leistung  bei  Verurtheilung ¬
  auf  erhobene  a.  Publ.  und  vøn  der  Geltendmachung  von
Gegenansprüchen?  1.  7  §  8  D.  h.  t.
9.  1.  Kann  auch  der  Eigenthümer  sich  der  a.  Publ.  bedienen? ¬
  II.  wie  aber,  wenn  der  Bekl.  sich  auf  publicianisches
Recht  stützt?
Zu  §  229.  Die  Grenzscheidungsklage.
1.  I.  Was  besagt  1.  1  D.  fin.  reg.  10,  1?
2.  I.  Für  welcherlei  Grundstücke  ist  die  a.  fin.  reg.  gegeben? ¬
  1.  2  pr.  1.  4  §  10  D.  h.  t.  10,  1.  II.  Wann  ist
sie  demzufolge  nach  letzterer  Stelle  nur  ausgeschlossen,  wenn  die
Grenze  mit  einem  Gebäude  überschritten  wird?  III.  Ist  a.  fin.
reg.  gegeben,  si  via  publica  intervenit?  1.  4  §  11  D.  h.  t.
IV.  Für  welchen  Fall  ist  aber  die  actio  viae  receptae  (so  bei
Mommsen  Dig.  statt  rejectae,  wie  die  libri  secundi  ordinis
haben)  gegeben?
3.  Wer  ist  I.  Kläger  II.  wer  Beklagter  bei  der  a.  fin.
reg.?  Vgl.  auch  1.  4  §  9  D.  h.  t.  III.  Was  bedeuten  die
            
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