Objekt : Habermann, Georg: Studien über Agrar-Gesetzgebung und die Pflege der landwirthschaftlichen Interessen in Oesterreich

Socialökonomische  Folgen
Grundentlastung.
Die  Folgen  der  Grundentlastung  lassen  sich  in  Land-  und
Volkswirthschaft,  nicht  minder  in  den  socialen  Zuständen  der
ackerbauenden  Klasse  leicht  nachweisen.
Die  Zeit  der  feudalen  Herrschaft  charakterisirt  sich  durch
eine  allgemeine  Naturalwirthschaft.
Das  Verhältniss  der  Gutsunterthänigkeit  war  auch  in  wirthschaftlicher ¬
  Beziehung  ein  gegenseitiges  und  nicht  in  allen  Stücken
odios  für  die  Unterthanen.  Kluge  Gutsherren  sahen  wohl  ein,
dass  die  gesicherte  Existenz  ihrer  Hintersassen  für  sie  selbst  von
grossem  Vortheil  sei,  sie  kamen  daher  von  dem  früheren  Druck
gegen  dieselben  zurück  und  thaten  noch  ein  Uibriges  über  die
gesetzlichen  Vorschriften,  welche  ihnen  ohnedies  manche  Pflichten
gegen  die  Unterthanen  auferlegten.
So  hatte  ein  Verhältniss,  das  in  den  meisten  Fällen  nicht
mehr  zu  ertragen  war,  am  allerwenigsten  in  Ländern  vorgeschrittener ¬
  Kultur,  in  einzelnen  Fällen  einen  patriarchalischen  Anstrich
und  dies  insbesondere  in  Gegenden,  welche  in  der  Entwickelung
des  Ackerbaues  eine  verhältnissmässig  niedere  Stufe  einnahmen.
Hier  wie  dort  waren  denn  auch  die  Folgen  der  Grundentlastung -
  sehr  verschiedene  für  die  Berechtigten  wie  für  die  Verpflichteten. ¬
  Was  zunächst  die  Berechtigten  anbelangt,  so  war  die
Wirthschaft  ihrer  Besitzungen  zumeist  auf  die  sehr  billige,  wenn
auch  schlechte  Arbeit  der  Robot  gebaut.  Mit  der  Leibeigenschaft
fiel  diese  Arbeitskraft,  welche  früher  die  geringen  Produktions¬
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer