25.3.2.
Juristen-Kongresse. Ein Vorschlag
25.3.3.
Personalien
25.4.
Vereine und Gesellschaften
25.4.1.
V. Internat. Kongreß für Versicherungswissenschaft
25.5.
Neue Gesetze, Verordnungen und dergl. des Reichs und der Einzelstaaten
1135
XI. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeituüg. 1906 Nr. 20.
1136
ausgenommen sein Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwin-
digkeit von 25 km. und mit Dampf betriebene Lastwagen
mit einer solchen Geschwindigkeit von nicht mehr als
30 km. — Der Entwurf des Gesetzes über den unlauteren
Wettbewerb wurde im Ausschüsse ohne wesentliche
Aenderungen angenommen.
Das Abgeordnetenhaus hat eine Novelle zum Diszi-
plinarstatut der Advokaten beschlossen. Die Novelle
erhöht die Zahl der Mitglieder des Disziplinarrates, die
bisher zu klein war und eine Ueberlastung der Mitglieder
zur Folge hatte, für die großen Kammern mit mehr als
1000 Mitgliedern. Die Disziplinarstrafe der Geldbuße, die
bisher nur mit höchstens 600 K. verhängt werden konnte,
wurde auf 3000 K. erhöht und bestimmt, daß die Straf-
beträge nicht mehr den Armenfonds der Gemeinden zuge-
wiesen, sondern zur Unterstützung notleidender Advokaten
und ihrer Angehörigen zu verwenden sind.
Hoffentlich ist dem Staate eine längere Zeit inneren
Friedens beschieden, in der nachgeholt werden kann, was
in den letzten acht Jahren der nationalen Kämpfe ver-
säumt wurde. Einer solchen Ruhepause haben die Völker
Oesterreichs die Zivilprozeßreform und einer zweiten die
großartigen Alpenbahnen zu verdanken, deren größter
Teil kürzlich dem Verkehr übergeben wurde.
Juristen-Kongresse. Ein Vorschlag. Das Jahr
1906 stand noch mehr als die früheren Jahre unter dem
Zeichen der Kongresse: Unmittelbar nach der deutschen
Landesversammlung der Internationalen Kriminalistischen
Vereinigung, die in Frankfurt a. M. vom 6. bis 9. Sep-
tember versammelt war, tagte der Deutsche Juristentag
vom 9. bis 13. September in Kiel; der Internationale
Kongreß für Versicherungswissenschaft vereinigte sich vom
10. bis 15. September in Berlin und die Jahresversamm-
lung der Internationalen Vereinigung für gewerblichen
Rechtsschutz fand in Mailand vom 14. bis 16. September
statt. So freudig wir auch alle diese Kongresse begrüßen,
weil jeder von ihnen zur Erreichung der aus Anlaß des
Deutschen Juristentages von uns (S. 893, 1906 d. Bl.) ge-
kennzeichneten Ziele beiträgt, möchten wir doch, nach
Beendigung dieser Kongresse, die Frage aufwerfen, ob es
sich nicht für die Folge empfehlen würde, das zeitliche
Zusammentreffen mehrerer juristischer Kongresse zu ver-
meiden. Die vielen Berührungspunkte, die Behandlung
verwandter Materien auf verschiedenen Kongressen machen
für viele die Wahl, an welchen sie teilnehmen sollen,
schwer. Mehrere gleichzeitig tagende Kongresse zer-
splittern, statt zu sammeln. Daher würde es sich empfehlen,
daß im Herbste als Vertreter aller juristischen Berufsstände
stets nur der Juristentag bezw. mit ihm abwechselnd der
große Kongreß der Anwälte tage, wogegen zu Ostern oder
während der Pfingsttage die anderen Kongresse stattfinden
könnten. Wir sind überzeugt, daß dann die einzelnen
Kongresse eine noch regere Beteiligung aufweisen würden,
und möchten daher diese Anregung den Vorständen der
einzelnen Kongresse zur Beachtung empfehlen.
Die Redaktion.
Personalien. Der Oberlandesgerichtspräsident Wir kl.
Geh. Oberjustizrat Dr. Hägens, Frankfurt a. M., ist zum
Wir kl. Geh. Rat mit dem Prädikat Exzellenz, der General
der Infanterie und kommandierende General Linde,
Kassel, zum Präsidenten des Reichsmilitärgerichts, Priv.-
Dozent Dr. Graf zu Dohna, Halle a. S., zum aord. Pro-
fessor in Königsberg i. Pr., Priv.-Dozent Dr. Litten,
Halle a. S., zum aord. Professor daselbst ernannt worden.
— Dem Altmeister der Rechtswissenschaft, Geh. Rat Prof.
Dr. Dernburg, Berlin, ist die Große Goldene Medaille
für Wissenschaft verliehen worden. Keinem Würdigeren
konnte diese seltene Auszeichnung zuteil werden. —- Im
Alter von 64 Jahren verstarb Hofrat Professor Dr. Zucker,
Prag. Der Verstorbene hat sich durch eine große Zahl
strafrechtlicher und strafprozessualer Schriften und Ab-
handlungen um die Fortbildung des Kriminalrechts ver-
dient gemacht. __
Vereine und Gesellschaften.
Der V. Internationale Kongreß für Versiche-
rungswissenschaft, der in Berlin vom 10.—15. Sept.
1906 abgehalten wurde, gestaltete sich zu einer eindrucks-
vollen Kundgebung des stets wachsenden Interesses, das
in allen Kulturstaaten dem Versicherungswesen als einem
wichtigen Gliede des staatlichen Organismus und der Welt-
wirtschaft und den internationalen Tagungen der Ver-
sicherungswissenschaft entgegengebracht wird. Für das
Versicherungs recht freilich boten die Beratungsgegenstände
eine nur geringe Ausbeute. Dies mag mit der Rücksicht auf
die Tradition der früheren Kongresse und der Auffassung des
Auslandes Zusammenhängen, die die Versicherungs Wissen-
schaft im wesentlichen auf die eigentliche Aktuar Wissen-
schaft, die Lebensversicherungs-Mathematik, beschränkt,
während der Deutsche Verein für Versieherungswissenschaft
seine Wirksamkeit auf alle dem Versicherungswesen förder-
lichen Wissenschaften, Jurisprudenz und Volkswirtschafts-
lehre, Medizin und Naturwissenschaft, erstreckt. Immerhin ist
ein Ueberblick über die Tagesordnung besonders auch
dem Juristen lehrreich als ein Hinweis auf die Probleme,
die zur Zeit im Vordergründe der Aufmerksamkeit und
der Erörterung innerhalb des Versicherungsfachs stehen,
zumal, da man zu ihrer Lösung der Hilfe der Rechts-
wissenschaft nicht wird entraten können. Es seien von
den Gegenständen der Verhandlung hervorgehoben die
Volks Versicherung, namentlich von Kindern, die Ver-
sicherung von Abstinenten und von Personen, die mit
der Herstellung und dem Vertriebe alkoholartiger
Getränke berufsmäßig in Beziehung stehen, die Ver-
sicherung von Frauen, die Besteuerung der Versiche-
rung, die Fortschritte auf dem Gebiete des Unterrichts
und der Gesetzgebung über Versicherung, Verein-
heitlichung der Rechtsvorschriften über die
Staatsaufsicht und die Grenzen der Versicherungs-
möglichkeit. Die Beratung über den letztgedachten
Punkt stand unter dem Zeichen der von Prof. Dr. Manes
aufgestellten Definition der Versicherung als einer „auf
Gegenseitigkeit beruhenden wirtschaftlichen Ver-
anstaltung zwecks Deckung zufälligen schätz-
baren Vermögensbedarfs“, die vielfache Anerkennung
fand. Die Berichte des Kongresses sind in zwei Bänden
erschienen; die Verhandlungen werden im dritten Bande
zu Ende des Jahres ausgegeben werden.
Neue Gesetze, Verordnungen u. dgl.
Die in //-Klammem in Kursivschrift beigefügten Daten bezeichnen
das Inkrafttreten der Gesetze usw.
Deutsches Reich: Ges. v. 21. 5. 1906, bt. Gewährung
einer Entschädigung an die Mitglieder des Reichstags
[24:. 7. 1906] (R.-Ges.-Bl. S. 468; Eisenb.-Vo.-Bl. S. 461).
— Rkzlr.-Bk. v. 27. 6. 1906, bt. freie Fahrt der Mitgl.
des Reichstags auf den deutschen Eisenbahnen [1. 8. 1906]
(R.-Ges.-Bl. S. 850; Eisenb.-Vo.-Bl. S. 467).
Preußen: M.-Yf. v. 30. 6. 1906, bt. Prüfung der An-
träge auf Ausstellung von Zeugnissen zur Bewilligung des
25.3.2.
Juristen-Kongresse. Ein Vorschlag
25.3.3.
Personalien
25.4.
Vereine und Gesellschaften
25.4.1.
V. Internat. Kongreß für Versicherungswissenschaft
25.5.
Neue Gesetze, Verordnungen und dergl. des Reichs und der Einzelstaaten
1135
XI. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeituüg. 1906 Nr. 20.
1136
ausgenommen sein Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwin-
digkeit von 25 km. und mit Dampf betriebene Lastwagen
mit einer solchen Geschwindigkeit von nicht mehr als
30 km. — Der Entwurf des Gesetzes über den unlauteren
Wettbewerb wurde im Ausschüsse ohne wesentliche
Aenderungen angenommen.
Das Abgeordnetenhaus hat eine Novelle zum Diszi-
plinarstatut der Advokaten beschlossen. Die Novelle
erhöht die Zahl der Mitglieder des Disziplinarrates, die
bisher zu klein war und eine Ueberlastung der Mitglieder
zur Folge hatte, für die großen Kammern mit mehr als
1000 Mitgliedern. Die Disziplinarstrafe der Geldbuße, die
bisher nur mit höchstens 600 K. verhängt werden konnte,
wurde auf 3000 K. erhöht und bestimmt, daß die Straf-
beträge nicht mehr den Armenfonds der Gemeinden zuge-
wiesen, sondern zur Unterstützung notleidender Advokaten
und ihrer Angehörigen zu verwenden sind.
Hoffentlich ist dem Staate eine längere Zeit inneren
Friedens beschieden, in der nachgeholt werden kann, was
in den letzten acht Jahren der nationalen Kämpfe ver-
säumt wurde. Einer solchen Ruhepause haben die Völker
Oesterreichs die Zivilprozeßreform und einer zweiten die
großartigen Alpenbahnen zu verdanken, deren größter
Teil kürzlich dem Verkehr übergeben wurde.
Juristen-Kongresse. Ein Vorschlag. Das Jahr
1906 stand noch mehr als die früheren Jahre unter dem
Zeichen der Kongresse: Unmittelbar nach der deutschen
Landesversammlung der Internationalen Kriminalistischen
Vereinigung, die in Frankfurt a. M. vom 6. bis 9. Sep-
tember versammelt war, tagte der Deutsche Juristentag
vom 9. bis 13. September in Kiel; der Internationale
Kongreß für Versicherungswissenschaft vereinigte sich vom
10. bis 15. September in Berlin und die Jahresversamm-
lung der Internationalen Vereinigung für gewerblichen
Rechtsschutz fand in Mailand vom 14. bis 16. September
statt. So freudig wir auch alle diese Kongresse begrüßen,
weil jeder von ihnen zur Erreichung der aus Anlaß des
Deutschen Juristentages von uns (S. 893, 1906 d. Bl.) ge-
kennzeichneten Ziele beiträgt, möchten wir doch, nach
Beendigung dieser Kongresse, die Frage aufwerfen, ob es
sich nicht für die Folge empfehlen würde, das zeitliche
Zusammentreffen mehrerer juristischer Kongresse zu ver-
meiden. Die vielen Berührungspunkte, die Behandlung
verwandter Materien auf verschiedenen Kongressen machen
für viele die Wahl, an welchen sie teilnehmen sollen,
schwer. Mehrere gleichzeitig tagende Kongresse zer-
splittern, statt zu sammeln. Daher würde es sich empfehlen,
daß im Herbste als Vertreter aller juristischen Berufsstände
stets nur der Juristentag bezw. mit ihm abwechselnd der
große Kongreß der Anwälte tage, wogegen zu Ostern oder
während der Pfingsttage die anderen Kongresse stattfinden
könnten. Wir sind überzeugt, daß dann die einzelnen
Kongresse eine noch regere Beteiligung aufweisen würden,
und möchten daher diese Anregung den Vorständen der
einzelnen Kongresse zur Beachtung empfehlen.
Die Redaktion.
Personalien. Der Oberlandesgerichtspräsident Wir kl.
Geh. Oberjustizrat Dr. Hägens, Frankfurt a. M., ist zum
Wir kl. Geh. Rat mit dem Prädikat Exzellenz, der General
der Infanterie und kommandierende General Linde,
Kassel, zum Präsidenten des Reichsmilitärgerichts, Priv.-
Dozent Dr. Graf zu Dohna, Halle a. S., zum aord. Pro-
fessor in Königsberg i. Pr., Priv.-Dozent Dr. Litten,
Halle a. S., zum aord. Professor daselbst ernannt worden.
— Dem Altmeister der Rechtswissenschaft, Geh. Rat Prof.
Dr. Dernburg, Berlin, ist die Große Goldene Medaille
für Wissenschaft verliehen worden. Keinem Würdigeren
konnte diese seltene Auszeichnung zuteil werden. —- Im
Alter von 64 Jahren verstarb Hofrat Professor Dr. Zucker,
Prag. Der Verstorbene hat sich durch eine große Zahl
strafrechtlicher und strafprozessualer Schriften und Ab-
handlungen um die Fortbildung des Kriminalrechts ver-
dient gemacht. __
Vereine und Gesellschaften.
Der V. Internationale Kongreß für Versiche-
rungswissenschaft, der in Berlin vom 10.—15. Sept.
1906 abgehalten wurde, gestaltete sich zu einer eindrucks-
vollen Kundgebung des stets wachsenden Interesses, das
in allen Kulturstaaten dem Versicherungswesen als einem
wichtigen Gliede des staatlichen Organismus und der Welt-
wirtschaft und den internationalen Tagungen der Ver-
sicherungswissenschaft entgegengebracht wird. Für das
Versicherungs recht freilich boten die Beratungsgegenstände
eine nur geringe Ausbeute. Dies mag mit der Rücksicht auf
die Tradition der früheren Kongresse und der Auffassung des
Auslandes Zusammenhängen, die die Versicherungs Wissen-
schaft im wesentlichen auf die eigentliche Aktuar Wissen-
schaft, die Lebensversicherungs-Mathematik, beschränkt,
während der Deutsche Verein für Versieherungswissenschaft
seine Wirksamkeit auf alle dem Versicherungswesen förder-
lichen Wissenschaften, Jurisprudenz und Volkswirtschafts-
lehre, Medizin und Naturwissenschaft, erstreckt. Immerhin ist
ein Ueberblick über die Tagesordnung besonders auch
dem Juristen lehrreich als ein Hinweis auf die Probleme,
die zur Zeit im Vordergründe der Aufmerksamkeit und
der Erörterung innerhalb des Versicherungsfachs stehen,
zumal, da man zu ihrer Lösung der Hilfe der Rechts-
wissenschaft nicht wird entraten können. Es seien von
den Gegenständen der Verhandlung hervorgehoben die
Volks Versicherung, namentlich von Kindern, die Ver-
sicherung von Abstinenten und von Personen, die mit
der Herstellung und dem Vertriebe alkoholartiger
Getränke berufsmäßig in Beziehung stehen, die Ver-
sicherung von Frauen, die Besteuerung der Versiche-
rung, die Fortschritte auf dem Gebiete des Unterrichts
und der Gesetzgebung über Versicherung, Verein-
heitlichung der Rechtsvorschriften über die
Staatsaufsicht und die Grenzen der Versicherungs-
möglichkeit. Die Beratung über den letztgedachten
Punkt stand unter dem Zeichen der von Prof. Dr. Manes
aufgestellten Definition der Versicherung als einer „auf
Gegenseitigkeit beruhenden wirtschaftlichen Ver-
anstaltung zwecks Deckung zufälligen schätz-
baren Vermögensbedarfs“, die vielfache Anerkennung
fand. Die Berichte des Kongresses sind in zwei Bänden
erschienen; die Verhandlungen werden im dritten Bande
zu Ende des Jahres ausgegeben werden.
Neue Gesetze, Verordnungen u. dgl.
Die in //-Klammem in Kursivschrift beigefügten Daten bezeichnen
das Inkrafttreten der Gesetze usw.
Deutsches Reich: Ges. v. 21. 5. 1906, bt. Gewährung
einer Entschädigung an die Mitglieder des Reichstags
[24:. 7. 1906] (R.-Ges.-Bl. S. 468; Eisenb.-Vo.-Bl. S. 461).
— Rkzlr.-Bk. v. 27. 6. 1906, bt. freie Fahrt der Mitgl.
des Reichstags auf den deutschen Eisenbahnen [1. 8. 1906]
(R.-Ges.-Bl. S. 850; Eisenb.-Vo.-Bl. S. 467).
Preußen: M.-Yf. v. 30. 6. 1906, bt. Prüfung der An-
träge auf Ausstellung von Zeugnissen zur Bewilligung des