Inhaltsverzeichnis.
1. Die offenkundige Vorbenutzung von Erfindungen und Gebrauchsmustern.
Einleitung
I. Die Vorbenutzung.
§ 1. Die gesetzlichen Vorschriften, in denen von Benutzen, in Benutzung
Nehmen, Ausnutzen die Rede ist.
§ 2. Die Ansichten über Benutzung im Sinne von § 2 des Patentgesetzes
§ 3. Die Behauptung Seligsohn’s, dass das Wort Benutzung in allen Bestimmungen -
des Patentgesetzes die gleiche Bedeutung habe
§ 4. Eine Benutzung im Sinne der Patentausübung (§ 4 des Patentgesetzes)
ist auch eine Benutzung im Sinne des Neuheitshindernisses (§ 2 des
Patentgesetzes)
Giebt es über die Benutzung im Sinne von § 4 des Patentgesetzes
§ 5.
hinaus Fälle, welche sich als Benutzung im Sinne von § 2 des Patentgesetzes ¬
darstellen ?
§ 6. Das Herstellen und das Gebrauchen eines Erfindungserzeugnisses
7. Das Feilhalten und das Inverkehrbringen
§ 8. Die Benutzung eines Verfahrens
§ 9. Die Benutzung eines Modelles.
§ 10. Wann sind blosse Versuche als Benutzung anzusehen
§ 11. Die Schaustellung und die Vorführung.
II. Die Öffenkundigkeit.
§ 1. Die Wortbedeutung
2. Die Gesetzesmaterialien
§ 3. Der Begriff
§ 4. Betheiligte und Unbetheiligte. Insbesondere beim Kauf
§ 5. Die Anvertrauung als Geheimniss .
6. Oeffentlichkeit und Öffenkundigkeit.
7. Ist die Zahl der unbetheiligten Personen oder die Zahl der Benutzungen
bedeutsam?
§ 8. Welchen Einfluss hat es, wenn die Erwartung der Geheimhaltung
getäuscht wird?
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