Vorwort.
IV
auch der vorgedachten Bedingungen, um die Versicherungsnehmer ¬
und Versicherer zu befähigen, selbst in Fällen ungewöhnlicher ¬
Art die Versicherungen so abzuschließen, daß sie ihren
Zweck erfüllen und ihre Gültigkeit nicht angefochten werden
kann. Auch bei der juristischen Behandlung von Seeversicherungsfällen ¬
hat es sich nicht selten fühlbar gemacht, daß, während ¬
in den Protokollen der Handelsrechts-Commission eine
ergiebige Quelle für das Verständniß und die richtige Anwendung ¬
der Artikel des Handelsgesetzbuchs zu Gebote steht, es
bisher an Hülfsmitteln gefehlt hat, um in Betreff solcher Punkte,
bezüglich welcher die „Bedingungen" denselben neue Bestimmungen ¬
hinzugefügt haben oder von der gesetzlichen Auffassung
mehr oder weniger abgewichen sind, in gleichem Maße zu der
richtigen Beurtheilung derselben zu gelangen.
Es sind zwar in der Zeit, während welcher die Berathungen ¬
über die festzustellenden Bedingungen stattfanden, einige
vorbereitende Materialien durch Druck vervielfältigt worden, allein
dieselben beziehen sich nur auf einzelne Fragen. Auch können
sie, da sie in einer kleinen Zahl von Exemplaren hergestellt
worden und nicht in den Buchhandel gekommen sind, nur
noch in den Händen weniger Personen sich befinden. Dem
Verfasser ist in Folge des Umstandes, daß er an jenen Berathungen ¬
theilgenommen, die vorbereitenden Entwürfe ausgearbeitet ¬
und die schließliche Redaction der „Bedingungen" ausgeführt ¬
hat, in der Lage, erwarten zu dürfen, daß die Benutzung
desjenigen, was an Materialien aus der früheren Zeit bei ihm
vorhanden ist, der Zuverlässigkeit und Brauchbarkeit des herauszugebenden ¬
Commentars förderlich sein wird.
Er ist bestrebt gewesen, bei seinen Ausführungen dork, wo
die behandelten Materien dies rathsam erscheinen ließen, durch
Beispiele aus dem Verkehr die geschäftlichen Hergänge zur Anschauung ¬
zu bringen und, wenn eine richterliche Beurtheilung
stattgefunden hatte, darüber zu berichten. Im Hinblick darauf,
daß es vermuthlich in Zukunft, früher oder später, zu einer
Revision der „Bedingungen" kommen wird, hat der Verfasser