Inhaltsverzeichnis : Huppert, Philipp: ¬Der Lebensversicherungsvertrag

vom  Jahr  1784.
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Ferner  von  der  Sternbergischen  Deduction  unter
Num.  CCLXXXVIII.  S.  378.  d.  Bibl.  v.  J.  1784.
„Anmerkungen  üͤber  den  sogenannten  standhaften  Beweiß, -
  woraus  sich  ergiebt,  daß  die  unterm  21  und  23
Merz  1782.  vom  höchstpreislichen  kaiserlichen  Reichshofrath -
  in  Sachen  Frauen  Graͤfin  von  Sternberg,  regierender -
  Gräfin  zu  Manderscheid=Blankenheim  und  Gevolstein, -
  Impetrantin  wider  Sr.  Kurfürstlichen  Gnaden
zu  Köln  und  Hoͤchstderoselben  Hofrath,  dann  Freyherrn
modo  Grafen  von  Belderbusch,  wie  auch  beyde  Grafen
zu  Salm=Reiferscheid  Impetraten,  puncto  der  Kölnischen -
  Unterherrschaft  Erpp  und  des  Zehenten  zu  Trevelsdorf -
  erlassenen  Mandata  de  non  via  facti  sed  iuris  procedendo -
  u.  s.  f.  S.  C.  dem  impetratischen  eigenrichterlichen -
  Verfahren  so,  wie  den  darauf  eintretenden  heilsamen -
  Reichsgesetzen  vollkommen  angemessen,  mithin  der
Kurköllnischer  Seits  dagegen  in  vorliegender  Particular¬Justizsache -
  ergriffene  Recursus  ad  Comitia,  zumal  bey
gaͤnzlicher  Ermangelung  einer  gemeinen  Beschwerde  allerdings -
  unstatthaft  sey.  1784."  S.  Reuß  T.  Staatsk.
IX  Th.  S.  169.
Ingleichen  von  der  Churcoͤllnischen  Gegendeduction
unter  Num.  CCLXXXIX.  S.  379.  d.  Biblioth.  v.
§.  1784.  „Unbestand  der  Gräflich  von  Sternbergischen
Anmerkungen,  oder  gruͤndliche  Vertheidigung  des  Kur¬Köllnischer -
  Seits  zu  allgemeiner  Reichsversammlung
genommenen  Recurses  in  Sachen  Frau  Graͤfin  von
Sternberg,  Impetranten,  wider  Kurkolnischen  Hofrath
dann  Frhr.  modo  Grafen  von  Belderbusch  und  Grafen
von  Salm=Reiferscheid,  Impetraten,  puncto  gekränkter -
  Kaiserl.  Aussprüche,  Privilegien,  Kur-  und  Landesfürstlichen -
  auch  lehenherrlichen  vertragmaͤßigen  Befugnisse -
  und  Reichsgrundgesätzlich  versicherten  Gerichtsbarkeit -

Max-Planck-Institut  für
            
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