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(Mephisto) — wird in ihm herrschend, die Unwahrheit wird zur gesetzlichen -
Befugniß, während doch das unverdorbene Gefühl die Wahrheit -
gegen den Richter als die erste Pflicht der Parteien ansieht. Die
schon hierdurch angegriffene Moralität verschlechtert sich noch mehr unter -
dem Einflusse der, durch das Verneinungsprincip nothwendig begünstigten -
Streitsucht, die den Gerichtshof zum Tummelplatz gemeiner -
Ränke entweiht. Das Geschäft der Anwälte ferner erniedrigt sich
durch das endlose, monotone, gedankenleere Widersprechen zum bloßen
Mechanismus, zum Handwerke. Das Verfassen der Protokolle und
Proceßschriften wird zu einer, selbst den kräftigsten Geist ermüdenden,
seine Schwingen lähmenden Arbeit, und wo erst die Kunst des denkenden -
Juristen ihr Werk beginnen sollte, tritt Erschlaffung ein. Endlich -
macht das Verneinungsprincip Weitläufigkeit und lästige Wiederholungen -
fast unvermeidlich, und vertheuert so, auch abgesehen von
einer absichtlichen Vermehrung der Bogenzahl, die Justiz, indem es
zugleich die Beendigung der Processe verzögert.
Die Kritik also, die das Verneinungsprincip an seiner eigenen
Wirklichkeit erfährt, stellt dasselbe als im Widerspruche mit dem Wesen -
des Processes dar, und fordert daher um so mehr auf, den Mangel -
seiner Berechtigung auch theoretisch nachzuweisen.
Theoretische Kritik des Verneinungsprincips.
Die theoretische Kritik, der nunmehr das Verneinungsprincip -
unterzogen werden soll, erweist sich als die nothwendige Ergänzung
der empirischen, als die Wahrheit dieser letzteren, welche ohne das
Hinzukommen jener einseitig bliebe. Beide tragen sich gegenseitig. Es
bietet aber das Verneinungsprincip in theoretischer Beziehung zunächst
eine doppelte Seite der Betrachtung dar. Einmal muß dasselbe im
Verhältnisse zum Wesen des Processes erwogen werden. So
wie es sich aber schon auf dem Gebiete der Erfahrung als diesem Wesen -
widersprechend dargestellt hat, so muß, wenn sich dieses Resultat
auch theoretisch ergeben wird, das Verneinungsprincip sodann auch
noch an sich geprüft, die an ihm selbst haftende, ihm immanente
Kritik aufgezeigt werden. Allein so erscheint der Uebergang von der
Würdigung des Verneinungsprincips als eines processualischen
Momentes zu seiner Darstellung an sich noch unvermittelt, es
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