Metadata : Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1844, Bd. 1 (1844))

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Hauptblatt.
(Mephisto)  —  wird  in  ihm  herrschend,  die  Unwahrheit  wird  zur  gesetzlichen -
  Befugniß,  während  doch  das  unverdorbene  Gefühl  die  Wahrheit -
  gegen  den  Richter  als  die  erste  Pflicht  der  Parteien  ansieht.  Die
schon  hierdurch  angegriffene  Moralität  verschlechtert  sich  noch  mehr  unter -
  dem  Einflusse  der,  durch  das  Verneinungsprincip  nothwendig  begünstigten -
  Streitsucht,  die  den  Gerichtshof  zum  Tummelplatz  gemeiner -
  Ränke  entweiht.  Das  Geschäft  der  Anwälte  ferner  erniedrigt  sich
durch  das  endlose,  monotone,  gedankenleere  Widersprechen  zum  bloßen
Mechanismus,  zum  Handwerke.  Das  Verfassen  der  Protokolle  und
Proceßschriften  wird  zu  einer,  selbst  den  kräftigsten  Geist  ermüdenden,
seine  Schwingen  lähmenden  Arbeit,  und  wo  erst  die  Kunst  des  denkenden -
  Juristen  ihr  Werk  beginnen  sollte,  tritt  Erschlaffung  ein.  Endlich -
  macht  das  Verneinungsprincip  Weitläufigkeit  und  lästige  Wiederholungen -
  fast  unvermeidlich,  und  vertheuert  so,  auch  abgesehen  von
einer  absichtlichen  Vermehrung  der  Bogenzahl,  die  Justiz,  indem  es
zugleich  die  Beendigung  der  Processe  verzögert.
Die  Kritik  also,  die  das  Verneinungsprincip  an  seiner  eigenen
Wirklichkeit  erfährt,  stellt  dasselbe  als  im  Widerspruche  mit  dem  Wesen -
  des  Processes  dar,  und  fordert  daher  um  so  mehr  auf,  den  Mangel -
  seiner  Berechtigung  auch  theoretisch  nachzuweisen.
Theoretische  Kritik  des  Verneinungsprincips.
Die  theoretische  Kritik,  der  nunmehr  das  Verneinungsprincip -
  unterzogen  werden  soll,  erweist  sich  als  die  nothwendige  Ergänzung
der  empirischen,  als  die  Wahrheit  dieser  letzteren,  welche  ohne  das
Hinzukommen  jener  einseitig  bliebe.  Beide  tragen  sich  gegenseitig.  Es
bietet  aber  das  Verneinungsprincip  in  theoretischer  Beziehung  zunächst
eine  doppelte  Seite  der  Betrachtung  dar.  Einmal  muß  dasselbe  im
Verhältnisse  zum  Wesen  des  Processes  erwogen  werden.  So
wie  es  sich  aber  schon  auf  dem  Gebiete  der  Erfahrung  als  diesem  Wesen -
  widersprechend  dargestellt  hat,  so  muß,  wenn  sich  dieses  Resultat
auch  theoretisch  ergeben  wird,  das  Verneinungsprincip  sodann  auch
noch  an  sich  geprüft,  die  an  ihm  selbst  haftende,  ihm  immanente
Kritik  aufgezeigt  werden.  Allein  so  erscheint  der  Uebergang  von  der
Würdigung  des  Verneinungsprincips  als  eines  processualischen
Momentes  zu  seiner  Darstellung  an  sich  noch  unvermittelt,  es
Max-Planck-Institut  für
            
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