Die Erbunterthänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft.
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Mitte des 16. Jahrhunderts an durch einen neuen Rechtssatz
daran verhindert wird, den ebenfalls die Landesherrn anerkennen
und bestätigen; nämlich diesen: der Bauer gehört durch seine
Geburt zu dem Gute seines Grundherrn; er ist nicht frei; er ist
hörig; wenn er fortläuft, kann er zurückgeholt werden; er ist
gutspflichtig; oder, wieder mit anderen Worten, wir haben die
Erbunterthänigkeit: der Bauer ist an die Scholle gebunden, was
er im Mittelalter in unsern östlichen neu kolonisierten Gegenden
gar nicht war!
Die Erbunterthänigkeit gehört also der Neuzeit an; sie ist
nicht Sklaverei, aber wie die Sklaverei ein Stand der Unfreiheit; ¬
und sie hat den Zweck, die schon im Mittelalter auftretenden ¬
Arbeitsverhältnisse, nämlich Gesindedienst und Fronen, die
damals wegen der Kleinheit des eigenen Betriebs der Gutsherrn
wenig zu bedeuten hatten, so ergiebig zu machen, daß der neu
entstandene Großbetrieb sich darauf gründen kann. Die Erbunterthänigkeit ¬
der Bauern ist also die Einrichtung, vermöge
deren man — in Ermangelung eines besonderen Arbeiterstandes
— die noch übrig gebliebenen Bauern nebenbei zur Verrichtung
der Arbeit in den kapitalistischen Großbetrieben zwingt! Der
moderne Großbetrieb unsrer Rittergüter fängt also mit der
Zwangsarbeit von Unfreien an, ebenso wie die moderne Plantagenwirtschaft ¬
in den Kolonieen mit der Zwangsarbeit von Unfreien ¬
anfängt; aber der Pflanzer holt sich Neger in Afrika und
macht sie zu Sklaven; der Rittergutsbesitzer greift so weit nicht:
er packt seine Bauern an und macht sie zu Erbunterthanen.
Nicht im Gesindedienst an sich und nicht in den Frondiensten ¬
an sich liegt die Herabdrückung des Bauernstandes, sondern ¬
in der maßlosen Steigerung dieser Pflichten und in der
Auferlegung des Joches der Unfreiheit, damit diese im Mittelalter ¬
so harmlosen Arbeitsverhältnisse für den modernen Großbetrieb ¬
ausgiebig werden.
Von dem Joche der Unfreiheit hat man so viel gesprochen,
daß man darüber nichts mehr zu sagen braucht. Weniger be¬