Metadata : Knapp, Georg Friedrich: ¬Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit

Die  Erbunterthänigkeit  und  die  kapitalistische  Wirtschaft.
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Mitte  des  16.  Jahrhunderts  an  durch  einen  neuen  Rechtssatz
daran  verhindert  wird,  den  ebenfalls  die  Landesherrn  anerkennen
und  bestätigen;  nämlich  diesen:  der  Bauer  gehört  durch  seine
Geburt  zu  dem  Gute  seines  Grundherrn;  er  ist  nicht  frei;  er  ist
hörig;  wenn  er  fortläuft,  kann  er  zurückgeholt  werden;  er  ist
gutspflichtig;  oder,  wieder  mit  anderen  Worten,  wir  haben  die
Erbunterthänigkeit:  der  Bauer  ist  an  die  Scholle  gebunden,  was
er  im  Mittelalter  in  unsern  östlichen  neu  kolonisierten  Gegenden
gar  nicht  war!
Die  Erbunterthänigkeit  gehört  also  der  Neuzeit  an;  sie  ist
nicht  Sklaverei,  aber  wie  die  Sklaverei  ein  Stand  der  Unfreiheit; ¬
  und  sie  hat  den  Zweck,  die  schon  im  Mittelalter  auftretenden ¬
  Arbeitsverhältnisse,  nämlich  Gesindedienst  und  Fronen,  die
damals  wegen  der  Kleinheit  des  eigenen  Betriebs  der  Gutsherrn
wenig  zu  bedeuten  hatten,  so  ergiebig  zu  machen,  daß  der  neu
entstandene  Großbetrieb  sich  darauf  gründen  kann.  Die  Erbunterthänigkeit ¬
  der  Bauern  ist  also  die  Einrichtung,  vermöge
deren  man  —  in  Ermangelung  eines  besonderen  Arbeiterstandes
—  die  noch  übrig  gebliebenen  Bauern  nebenbei  zur  Verrichtung
der  Arbeit  in  den  kapitalistischen  Großbetrieben  zwingt!  Der
moderne  Großbetrieb  unsrer  Rittergüter  fängt  also  mit  der
Zwangsarbeit  von  Unfreien  an,  ebenso  wie  die  moderne  Plantagenwirtschaft ¬
  in  den  Kolonieen  mit  der  Zwangsarbeit  von  Unfreien ¬
  anfängt;  aber  der  Pflanzer  holt  sich  Neger  in  Afrika  und
macht  sie  zu  Sklaven;  der  Rittergutsbesitzer  greift  so  weit  nicht:
er  packt  seine  Bauern  an  und  macht  sie  zu  Erbunterthanen.
Nicht  im  Gesindedienst  an  sich  und  nicht  in  den  Frondiensten ¬
  an  sich  liegt  die  Herabdrückung  des  Bauernstandes,  sondern ¬
  in  der  maßlosen  Steigerung  dieser  Pflichten  und  in  der
Auferlegung  des  Joches  der  Unfreiheit,  damit  diese  im  Mittelalter ¬
  so  harmlosen  Arbeitsverhältnisse  für  den  modernen  Großbetrieb ¬
  ausgiebig  werden.
Von  dem  Joche  der  Unfreiheit  hat  man  so  viel  gesprochen,
daß  man  darüber  nichts  mehr  zu  sagen  braucht.  Weniger  be¬
            
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