Volltext : Dell'istorie di Genova. Di Mons. Uberto Foglietta patrizio genovese. Tradotte per M. Francesco Serdonati cittadino fiorentino

Max-Planck-Institut

Erster  Abschnitt.
60  II.  Theil.
pien  verworfen.  Zuletzt  sind  einige  gut  gewählte -
  Fälle  als  Regeln  angegeben,  in  denen
die  Billigkeit  der  Strenge  des  Gesetzes  vorgehen -
  kann.
Betrachtung  uͤber  die  Naturgesetze,  von
Michael  Hißmann.  (Jm  Deutschen  Museum, -
  1778.  St.  XII.  S.  529=543.)
Anm.  Der  Verf.  sucht  aus  der  Vergleichung
der  Sitten  verschiedener  Völker  darzuthun,  daß
die  Lehren  vom  Recht  und  Unrecht  erst  durch
Erziehung,  Religion,  Temperament  rc.  erzeugt
werden;  daß  das  Menschengeschlecht  im  aussergesellschaftlichen -
  Zustande  gar  keine  Begriffe
von  Recht  und  Unrecht  habe,  und  daß  es  also
gar  keine  ewige,  unveränderliche,  allgemeine,
jedem  ins  Herz  geschriebene  Naturgesetze  gebe.
Selbst  die  von  unsern  besten  Naturrechts=Leh=  |  |
rern  angenommene  negative  Pflicht:  Niemand
zu  beleidigen,  ist  ihm  ein  Satz  ohne  Sinn
und  Bedeutung,  und  das  Recht  des  Stärkeren -
  nebst  der  Befolgung  der  natürlichen  Triebe
das  Einzige,  das  sich  in  diesem  Stande  des
So
Menschen  für  Recht  ausgeben  läßt.  —
wenig  ich  auch  Wolfianer  bin,  so  wenig  möchte -
  ich  doch  die  Hobbesianische  Theorie  des  Verf.
zu  meinem  Glaubensbekenntniß  machen.
Wahr  ist  es,  das  Raisonnement  des  vielleicht -
  gesittetern  Europäers  kann  dem  Grönländer, -
  der  seinen  alten  Vater  erwürgt,  und
ihn  hernach  mit  Appetit  verzehrt;  dem  Asiaten,
dem  Ehebruch  und  Hurerey  nichts  ist;  dem
Bewohner  von  Otaheite,  dem,  so  wie  vielen  andern -
  Nationen,  Stehlen  ganz  erlaubt  scheint  rc.
kein  Naturgesetz  werden.  Aber  bestimmt  denn  |  |
blos  das  Aeußere  den  moralischen  Werth  und
Unwerth
Digtalsier
ISISCHE  STAATS-  UN
DERSA
TTINC
            
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