Object : Mandry, Gustav von: ¬Der civilrechtliche Inhalt der Reichsgesetze

§.  18.  Die  Gegensätze  unter  den  Rechtsobjekten.
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Landesrecht  die  Grundlage  sowohl  der  Außer=  als  der  Wiederinkurssetzung. ¬

II.  Die  Rechtsobjekte.
§.  18.  Die  Gegensätze  unter  den  Rechtsobjekten.
Mit  Ausnahme  der  eingehenden  Regulirung  des  Münzwesens ¬
  sind  es  nur  einzelne  wenige  Bestimmungen  der  Reichsgesetze, ¬
  welche  in  Beziehung  zu  der  Lehre  von  den  Rechtsobjekten ¬
  und  speziell  von  den  körperlichen  Sachen  als  Rechtsobjekten ¬
  stehen.
So  berühren  den  Gegensatz  zwischen  den  rechtsfähigen
und  den  rechtsunfähigen  Sachen  die  Bestimmungen
des  Reichsgesetzes  vom  25.  Mai  1873  (über  die  Rechtsverhältnisse ¬
  der  zum  dienstlichen  Gebrauche  einer  Reichsverwaltung
bestimmten  Gegenstände)  *),  insoferne  sie  unbedenklich  an  Gegenständen, ¬
  die  zum  dienstlichen  Gebrauche  der  Reichsverwaltung ¬
  bestimmt  sind,  Eigenthum  des  Reiches  mit  allen  Konsequenzen ¬
  desselben  statuiren,  also  in  Beziehung  auf  die  Rechtsverhältnisse ¬
  an  res  publicae  2)  den  privatrechtlichen  Standpunkt
ein=  und  aufnehmen.  Ob  Bestimmungen,  wie  sie  z.  B.  das
R.Ges.  vom  3.  Juli  1878  betr.  den  Spielkartenstempel  (vgl.
nam.  §.  10)  enthält,  ebenfalls  hier,  wenn  auch  nach  entgegengesetzter ¬
  Richtung  hin,  anzuführen  sind,  hängt  von  der  rechtlichen ¬
  Auffassung  der  Sachen  ab,  die  aus  polizeilichen  Gründen
unbedingt  der  Vernichtung  oder  Konfiskation  unterworfen  sind  3)
—
1)  Entwurf  und  Motive  in  den  Reichstagsverhandlungen  von  1873
III.  Nro.  6,  Kommissionsbericht  a.  a.  O.  Nr.  51.  Das  Gesetz  bietet
mancherlei  Schwierigkeiten  —  auch  in  privatrechtlich  wichtigen  Punkten
ist  aber  zu  speziellen  Inhaltes,  um  hier  nähere  Berücksichtigung  beanspruchen
zu  können.  Erläuterungen  in  Koller,  Archiv  VI.  S.  884  f.
2)  Ueber  die  bekannte  Kontroverse  vgl.  Windscheid,  Pandekten
§.  146,  Note  17  und  die  daselbst  angeführte  Literatur.
3)  Wächter,  württ.  P.Recht  II.  §.  44  N.  5  u.  16;  Thöl,  Handelsrecht ¬
  (5.  u.  6.  Aufl.)  §.  205  II.  Z.  2—4;  Windscheid  a.  a.  O.  §.  147
Note  6.
            
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