Inhaltsverzeichnis : Ordnung des Handelsgerichts in der kaiserlichen freien Reichsstadt Nürnberg

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Arrestgesuche.  Pflichten  der  Partheien  und  des  Gerichts
bei  denselben.  41  bis  44.
Von  der  Rekonvention.  45.
Versendung  der  geschlossenen  Akten  zur  Abfassung  des  Erkenntnisses. ¬
  46  bis  48.  50.
Relation  aus  den  Verhandlungen.
Erkenntniß.  49.
Vollzug  des  Erkenntnisses.  Termine  hiezu.  51.
Mündliches  Verfahren  bei  dem  Handelsgerichte,  in  ausserordentlichen ¬
  Fällen.  52  bis  54.
Allgemeine  Bemerkung  über  den  Begriff  „summarischbei -
  dem  richterlichen  Benehmen.  55.
Berufung  von  den  Handelsgerichtlichen  Erkenntnissen  an  das
Obergericht.  56.
Fortsetzung.  Appellationsnothfristen.  Die  Termine  bleiben
übrigens  in  zweiter  Instanz  dieselben,  wie  in  der  ersten. ¬
  57.
Fortsetzung.  Der  Oberrichter  setzet  allenthalben  die  Rechtsbegünstigung ¬
  fort,  welche  das  Handelsgericht  den  Merkantilsachen ¬
  zu  geben  hatte.  58.
Benehmen  des  Gerichts  in  Fällen,  für  welche  in  dieser
Ordnung  sich  keine  eigene  Vorschrift  findet.  59.
Verhandlungen  im  sogenannten  Marktsgewölbe,  vor  den  Vorstehern ¬
  des  Handelsstandes.  60  bis  62.
Auszug  aus  dem,  von  K.  Karl  V.  bestättigten,  Privilegium
K.  Maximilians  I.
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