Volltext : Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 13 (1871))

11.11. Das castrense peculium in seiner geschichtlichen Entwicklung und heutigen gemeinrechtlichen Geltung. Von Dr. Hermann Fitting, ordentl. Professor der Rechte in Halle. Halle, Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses. 1871. XLVIII. und 672 S.

Kurze Anzeigen.

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5. Die Auslegung und Anwendung des Gesetzbuches, —
6. Das Verhältniß der Bundesgesetzgebung zu der Landesge-
setzgebung, —
7. Handlungen und Unterlassungen, —
8. Das Herrschaftsgebiet des Strafgesetzbuches nach Raum uud
Personen, —
9. Das Strafensystem.
Schwarze weiß in diesen Exkursen die bezeichnete Aufgabe mit
bekannter Meisterschaft zu erfüllen; dieselben werden gewiß für die
Anwendung des Gesetzes sehr ersprießlich sein. Nur der dritte Ex-
kurs gibt Anlaß zu dem Bedauern, daß der Verfasser es hier un-
terlassen hat, das Detail der gemeinrechtlichen Doktrin — soweit
ihm praktische Bedeutung zukommt — vorzuführen, nämlich unge-
fähr in der Art, wke dies im Dollmannschen Kommentar, gewiß
zum Nutzen der Praxis, geschehen ist. Indessen bietet sich bei der
Erläuterung einiger nachfolgender Paragraphen *) noch Gelegenheit,
manches Detail dieser Lehre vorzutragen und der Umstand, daß
Schwarze dies bereits in seiner Handausgabe des Strafgesetzbuches
gethan, berechtigt zu der Erwartung, daß er solche Gelegenheit nicht
versäumen werde.
Zum Schluß übrigt uns nur noch den Wunsch auszusprechen,
daß es dem Verfasser gelinge, das Werk in möglich kurzer Zeit
seinem befriedigenden Abschlüße zuzuführen. Dasselbe darf wohl
nicht bloß in Norddeutschland sondern mit Herstellung des deutschen
Bundes auch in Süddeutschland auf reichlichen Absatz rechnen. —
München, 30. Nov. 1870. W.

ll. Das castrense peculium in seiner geschichtlichen Entwickel-
ung und heutigen gemeinrechtlichen Geltung. Von l)r. H err-

**) £. B. §. 59, der von, faktischen Jrrthum handelt.

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