Objekt : ¬Des teutschen Reichs Neuester Staats-Spiegel (1751, Th. 1 (1751))

Des  teutschen  Reichs
Neuester
Staats-Spiegel -

Drey  und  zwanzigstes  Stück.
Onolzbach  den  15.  Junii.  1  7  5  1.
Mit  Röm.  Kays.  allerg.  Privilegio.
Fortsetzung  der  Ritterschaftlichen  Differentien.
Da  auch  diese  die  zeither  nicht  nachgelassen  im
Gegentheil -
  weit  vermehret  sind,  ja  solche  von  den  Höchsten -
  Reichsgerichten  mittelst  gegen  Uns  erkaunter
Re¬S. -

scripten  und  Mandaten  unterstützet  werden;
würde  Uns  wohl  nicht  zu  verdenken  seyn,  wann
Wir
längst  nach  dem  Vorgang  anderer  Constatuum
Uns
redarüber -
  an  das  Comitialiter  versammlete  Reich
currendo  gewendet  und  angehalten  haͤtten
Jhro
Kaiserl.  Majestät  von  Reichs  wegen  zu  ersuchen
Unsere -
  gegründete  Beschwerden  abzustellen.
Nachdeme  aber  dermahlen  des  Herrn  Herzogen  zu
Würtemberg  Lbd.  dem  Comitialiter  versammleten
Reich  die  Reichsritterschaftliche  Abusus  und  daraus
resultirende  Gravamina  omnes  tangentia  Sonnenklar -
  vorlegen  und  die  Nothwendigkeit  zu  Abfassung  eines -
  Normativi  Imperii  in  denen  Strittigkeiten  repræsentiren -
  lassen,  dieses  auch  allerdings  die  beste  und
sicherste  Auskunft  ist,  wodurch  denen  Jrrungen
so
Churfürsten,  Fürsten  und  Stände  mit  dem  Corpore
der  Reichsritterschaft  haben,  standhafft  abgeholffen
werden  kan,  dahero  nicht  zu  zweiffeln,  man  werde
för=3 -

—
uropäische  Rechtsge:
            
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