Volltext : Reichs-Fama ([Th. 1] = Jan.-Jun. (1727))

Reichs=Fama.
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terstanden,  mit  einer  vermeinten  Contumacial¬Sentenz -
  hervorzubrechen,  und  dem  klagenden  Engelhard -
  Gohler  von  Ravenspurg  auf  die  bloß  einseitig -
  vorgezeigte  Immissionem  Suecicam,  die  Possession -
  der  Veste  Zwingenberg  cum  appertinentiis
ex  Capite  Amnestiæ,  gegen  die  kundbare  Wahrheit, -
  und  vorgeschriebene  Normam  und  Regulam,
mithin  contre  ipsum  tenorem  Pacis,  Recessum
Norimbergensem,  Edicta  Caesarea,  &  arctiorem
modum  exequendi,  per  Signaturam
sub  Num.  3.
zu  adjudiciren.
Es  hatten  aber  schon  vor  diesem  Contumacial¬Spruch -
  sich  gantz  zeitig,  und  so  bald  die  erste  so
wohl  in  formalibus  als  materialibus
Num.  4.
unstatthaffte  Citation  unter  dem  Nahmen  derer
Herren  Commissariorum,  ohne  derselben  Unterschrifft -
  in  forma  prorsus  inconsueta  von  GOttes
Gnaden  2c.  durch  eine  blosse  Cantzley-Hand  ergangen -
  war,  und  derentwegen  unbeantwortet  gelassen -
  worden,  wie  à  tergo  erstgedachten  Numeri
zu  sehen,  Seine  Churfuͤrstliche  Durchleucht  sich
an  Kayserliche  Majestat,  als  Supremum  Executorem -
  Pacis  unterm  16.  Februarii  1651.  durch  dero -
  damahligen  Abgesandten  Dr.  Mieg  unterthanigst -
  gewendet,  und  laut
Num.  5
hefftig  gegen/  sothane,  von  einigen  nicht  mehr  in
pari  Numero  beysammen  gewesenen  Deputatis  Imperii -
  post  lapsum  termini,  incompetenter  &  nulliter -
  angemaßte  Commission  sich  beschweret,  einfolglich -

D  3
Max-Planck-Institut  für
            
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