16.
Rechtsfälle
16.1.
Auf Gutsüberlassungsverträge, welche neben andern die Verpflichtung des Uebernehmers enthalten, den Ueberlasser stets anständig zu behandeln und mit kindlicher Liebe zu verpflegen, findet der § 408 Th. I Tit. 5 A. L. R. keine Anwendung
Mitgetheilt von dem Herrn Appellationsgerichts-Rath Dr. Plate zu Münster
R e ch t s f ä l l c.
«t. 34.
auf Gntsüberlaflungsverträge, welche neben andern die Verpflich-
tung -es Uebernehmers enthalten, den tleberlaster stets anständig
zu behandeln und mit kindlicher Liebe zu verpflegen, findet der
§ 4V8 LH. I Tit. 3 X L. K. keine Anwendung.
Neueste Entscheidung des Ober-Tribunals,
mitgetheilt von dem Herrn AppellationSgerichts - Rath vr. Plate zu Münster.
Der in der bekannten Entscheidung des III. Senats des Ober-
Tribunals in Sachen Huesmann gegen Huesmann vom 3. October
1848 angenommene Rechtssatz, welcher zum Präjudiz erhoben, und
unter Nr. 2066 der Präjudizien-Sammlung in folgender Fassung ein-
getragen wurde:
„Wenn bei einer Gutsüberlasiung neben den übrigen Verpflich-
tungen des Uebernehmers zu Zahlungen, Gewährungen u. s. w.
auch dessen Verpflichtung ausgesprochen ist, den Ueberlasser stets an-
ständig zu behandeln und mit kindlicher Liebe zu verpflegen, so
betrifft diese Verpflichtung Handlringen, welche zu den Hauptgegen-
ständen des Vertrags zu rechnen sind, und findet der § 408 Th. I
Tit. 5 A. L. R. Anwendung."
Präjudizien-Sammlung S. 18.
Entscheidungen Bd. 16 S. 521.
Ulrich, Archiv Bd. 14 S. 182.
hat seit seiner Publicatiori die gegründetsten Bedenken und eine um-
fangreiche Polemik hervorgerufen.
Ulrich, Archiv Bd. 14 S. 185.
Gruchot's Beiträge Bd. 3 S. 162—171.
Das Gewicht der Gegengründe brachte auch bald ein Schwanken
in den späteren Entscheidungen des höchsten Gerichtshofes über ähnliche
Fälle hervor, ohne jedoch zu einem formellen Aufgeben des Präjudizes
selbst zu führen. Schon die Erkenntnisse vom 1. November 1850
Gruchot's Beiträge Bd. 3 S. 169
und vom 22. December 1851
Striethorst, Archiv Bd. 6 S. 4 Nr. 2