Inhaltsverzeichnis : Madai, Carl Otto von: ¬Die Lehre von der Mora

447
Correalverhältniß.
der  einzelnen  Correi  zum  gemeinschaftlichen  Gläubiger  andrer
J.
Seits.  In  jener  Hinsicht  findet  eine  strenge  Einheit  des
obligatorischen  Verhältnisses  statt;  in  dieser  dagegen  wird  die
Correalobligation  als  eine  Mehrheit  von  Obligationen  betrachtet. ¬
  In  Folge  jener  objectiven  Einheit  muß  jede  auf  das
Object  und  den  Jnhalt  der  Obligation  gerichtete  Handlung
eines  Correus  die  übrigen  nothwendig  verpflichten,  jeder  also
für  die  Vergehungen  einstehen,  die  einer  unter  ihnen  gegen
das  gemeinschaftliche  obligatorische  Verhältniß  sich  zu  Schulden =
  kommen  läßt,  so  namentlich  durch  Vernichtung  des  Gegenstandes. ¬
  In  diesem  Sinne  sagt  mit  Recht  Papinian
„alterius  factum  alteri  quoque  nocet.  Ganz  anders
verhält  es  sich  mit  der  Mora  des  einen  Correus.  Diese
afficirt  den  Gegenstand  der  Obligation  an  sich  nicht,  laͤßt
denselben  unverändert  bestehen"").  Sie  ist  eine  durchaus
subjective  Beziehung  des  Morosus  zum  Gläubiger,  macht
nur  den  erstern  dem  letztern,  selbst  über  die  Fortdauer  des
Objectes  hinaus,  verbindlich,  indem  sie  dem  Morosus  das
Recht  entzieht,  sich  auf  den  Untergang  des  Objectes,  der  ihn
sonst  liberirt  haben  würde,  zu  berufen.  Gerade  hier  wird  der
Gesichtspunkt  der  subjectiven  Mehrheit  von  Obligationen,
die  in  jedem  Correalverhältniß  liegt,  von  Wichtigkeit.  So
erklärt  es  sich  von  selbst,  daß  die  Mora  nur  in  dem  Verhältniß
vom  correus  morosus  zum  Gläubiger  wirkt,  d.  h.  mit  andern ¬
  Worten,  daß  die  Mora  des  einen  Correus  dem  andern
nicht  schadet.  Ein  Widerspruch  jener  Sätze  des  Marcian
und  Pomponius  findet  demnach  durchaus  nicht  statt,  da
dieselben  sich  auf  ganz  verschiedene  Seiten  des  Correalverhaͤltnisses ¬
  beziehen.
Es  knüpft  sich  hier  sehr  natürlich  die  Frage  an,  ob  die
Societät  eine  dem  Correalverhältniß  ähnliche  Wirkung  habe,
ob  also  die  Mora  des  einen  Socius  dem  andern  schade  oder
nicht?  Die  Glosse  nimmt  das  erstere  ohne  Weiteres  an,
denn  sie  erklärt,  wie  oben  erwähnt,  die  Correi  dann  aus  der
differendae,  nicht  tollendae  obli946) ¬
  Man  kann  dieses  auch  so
ausdrucken,  die  Mora  sei  ein  modus  gationis.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer