Vorrede.
Mit Recht hat die öffentliche Discussion, welche der
Entwurf einer deutschen Civilprocessordnung in so erfreulicher -
Ausdehnung hervorgerufen hat, sich vorzüglich dem
darin vorgeschlagenen Rechtsmittelsystem zugewendet. Denn
während der Entwurf sich sonst zumeist in den herkömmlichen -
Formen des deutsch-französischen Processes bewegt,
hat er in dieser Richtung eine originelle, von allen bisherigen
Arbeiten abweichende Lösung zu finden versucht. Die vorliegende -
Schrift soll in die geistige Bewegung, welche der
deutsche Entwurf veranlasst hat, in einer doppelten Richtung
eingreifen. Zunächst dadurch, dass das historische Material
in grösserem Umfange dargeboten wird, als dies in den
bisher über unsere Frage erschienenen Schriften der Fall
gewesen ist. Kein Gebiet ist für gewagte legislative Experimente -
weniger geeignet, als jenes des Civilrechtes und
Civilprocesses, und es ist deshalb wohl nicht unnütz, bevor
der kühne Schritt unternommen wird, zu prüfen, in welcher
Weise dasselbe Problem in früheren Epochen gelöst worden
ist. Dann aber beabsichtigt der Verfasser in der vorliegenden -
Schrift auch die praktischen Erfahrungen niederzulegen.
welche er durch eine lebhafte Betheiligung an der öster
reichischen Rechtsübung über jene Frage gewonnen hat.